Glimpflich ausgegangen:Schmutz ohne Schaden

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Ein 36-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht wegen Verunreinigung der Glonn im Sommer 2012 verantworten. Weil dies keine Folgen für die Umwelt hatte, kommt der Polier mit einer Geldauflage davon

Nadia Pantel

Die Glonn, soviel ist nun sicher, fließt nicht unbemerkt durch Glonn, den Ort, dem sie den Namen gibt. Als am 22. August vergangenen Jahres, einem geruhsamen Mittwochnachmittag, das normalerweise glasklare Wasser der Glonn sich auf einmal schmutzgrau eintrübte, dauerte es keine halbe Stunde, bis das Landratsamt über die Verunreinigung informiert war und der Urheber des Schmutzes ausgemacht war. Eine Baustelle leitete ihr Abwasser direkt in den Fluss. Der 36-jährige Polier, der als Angestellter einer Baufirma die Baustellenleitung übernommen hatte, musste sich nun vor dem Amtsgericht Ebersberg für diese Gewässerverunreinigung verantworten.

Im August war die Verunsicherung groß gewesen: Wie viele Stunden lang wurde das Wasser in die Glonn geleitet? Welche Schadstoffe waren enthalten? Würden in der Folge Fische an den Ablagerungen an ihren Kiemen sterben? Um diese Fragen zu klären hatte das Landratsamt ein Gutachten vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim angefordert. Das Wasserwirtschaftsamt entnahm direkt nach der Verunreinigung drei Wasserproben und kam zu dem Schluss: das Ökosystem des Flusses wurde "nicht nachhaltig verunreinigt" und es konnte im Zusammenhang mit der Verunreinigung kein Fischsterben festgestellt werden. Dennoch war der Fluss durch das ungefilterte Einleiten des Abwassers deutlich stärker mit verschmutzt als per Gesetz legal. 100 Milligramm "abfiltrierbare Stoffe" dürfen durch einen Fluss fließen, damit dieser nicht als belastet gilt. In der Glonn waren es an diesem Augustnachmittag 534 Milligramm pro Liter. "Abfiltrierbare Stoffe" heißt in diesem Fall: Sand.

Dem Angeklagten war anzumerken, dass ihn das von der Staatsanwaltschaft angesetzte Bußgeld von 4800 Euro für das Einleiten von sandigem Wasser ratlos machte. Er sei ein "unbescholtener Arbeitnehmer", sagte sein Verteidiger und auch die Staatsanwältin lenkte ein, dass möglicherweise alles "halb so schlimm" sei. Dennoch blieb die Frage, inwieweit der Angeklagte bewusst falsch handelte. Auf jeder Baustelle, bei der ein Schacht oder eine Grube ausgehoben wird, drängt Grundwasser nach oben und muss abgepumpt werden. So auch in Glonn. 40 Tage lang wurde dieses Bauwasser auf eine Wiese abgeleitet. Dies ist das korrekte Vorgehen. Um das verdreckte Wasser jedoch einfach in den Fluss zu pumpen bedarf es einer speziellen Genehmigung, die der zuständige Polier nicht einholte. "Hätte ich gewusst, dass ich das nicht darf, hätte ich's ja nicht gemacht", verteidigte sich der Angeklagte. Am fraglichen Tag, als die Glonn verschmutzt wurde, habe auf der Baustelle besondere Hektik geherrscht und beim Ausheben eines Schachtes in Ufernähe seien die nötigen Schläuche nicht zur Hand gewesen, um das Wasser bis zur Wiese zu leiten. Die Frage der Richterin, ob der rechtmäßige Umgang mit Abwässern nicht Teil seiner Ausbildung gewesen sei verneinte der Angeklagte.

Diese Unwissensbekundung half dem Angeklagten vermutlich jedoch weniger als die Tatsache, dass Hans-Jürgen Buschek, aus der Wasserrechtsabteilung des Landratsamtes zu Protokoll gab, dass die Pumpe auf Aufforderung sofort durch den Polier abgestellt wurde und insgesamt nur eine halbe Stunde lang lief. Sie werde "Gnade vor Recht" ergehen lassen, verkündete schließlich die Richterin und erklärte das Verfahren im Einvernehmen mit Verteidigung und Anklage für eingestellt. Dem Angeklagten wurde ein Bußgeld von 2400 Euro auferlegt, dass er direkt an die Fachambulanz für Suchterkrankung der Caritas Grafing zu zahlen hat.

© SZ vom 15.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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