Gewerbegebiet:Strenge Worte aus dem Ministerium

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Fachleute bewerten die Pläne für ein Gewerbegebiet in Taglaching sehr kritisch: Diese verstießen gegen das Anbindungsgebot und es fehle ein Flächennutzungsplan

Von Barbara Mooser, Bruck

Fachleute in bayerischen Ministerien sehen das geplante Gewerbegebiet in Taglaching äußerst kritisch. Das Vorhaben verstoße ihrer Einschätzung nach gegen das so genannte "Anbindungsgebot", das im Landesentwicklungsprogramm verankert ist und die Vermeidung von Zersiedlung zum Ziel hat. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Ebersberger SPD-Landtagsabgeordneten Doris Rauscher hervor. Abgestimmt ist die Stellungnahme auch mit dem Umweltministerium. Bereits in der Vergangenheit hatte sich die Regierung von Oberbayern sehr kritisch zu den Brucker Plänen geäußert, die Antworten aus dem Ministerium seien sogar noch deutlicher, so die Einschätzung der Abgeordneten: "Es bleibt spannend."

Im Wesentlichen übernimmt das Innenministerium die Position der Regierung von Oberbayern, die im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange bereits zweimal deutliche Kritik an dem neuen Gewerbeareal am Taglachinger Ortsrand geübt hat. Zwei Punkte sehen die Fachleute als besonders bedenklich an: den Verstoß gegen das Anbindungsgebot und den geplanten Verzicht auf einen Flächennutzungsplan. Das Anbindungsgebot besagt, dass neue Gewerbeflächen an bestehende Gewerbe- oder Siedlungsgebiete angebunden sein müssen. Dies wäre in Taglaching laut Innenministerium nicht der Fall: Das kleinere Gewerbegebiet in der Nähe sei hierfür nicht geeignet. Eine Ausnahme vom Anbindungsgebot käme nur in Betracht, wenn aufgrund der Topografie schützenswerter Landschaftsteile oder tangierender Hauptverkehrsstraßen im gesamten Gemeindegebiet keine Alternativstandorte in angebundener Lage vorhanden wären. "Dies ist hier jedoch nicht der Fall", so die Einschätzung der Fachleute. Nicht nachvollziehbar sei aus landesplanerischer Sicht etwa, dass Bruck generell Höhenlagen als Standorte ausgeschlossen habe: "Hierbei handelt es sich um vorwiegend ausgeräumte, intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, von denen einige eben sind und an vorhandene Siedlungseinheiten angrenzen. Nach dem derzeitigen Stand der Planung stellt das geplante Gewerbegebiet somit einen Verstoß gegen das Anbindungsziel dar", heißt es in der Stellungnahme aus dem Innenministerium.

Auch dass die Gemeinde Bruck auf die Erstellung eines Flächennutzungsplans aufgrund zu hoher Kosten verzichten möchte, sieht man im Ministerium kritisch. Zwar sei laut Baugesetzbuch ein Flächennutzungsplan nicht unbedingt erforderlich, wenn ein Bebauungsplan ausreiche, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. "Bisher hat die Gemeine Bruck jedoch keine umfassende - insbesondere rechtliche - Begründung erbracht, weswegen im vorliegenden Fall auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans verzichtet werden kann", schreibt das Ministerium. Insbesondere der Verweis auf die zu erwartenden Kosten erfülle nicht die rechtlichen Voraussetzungen. Auch die Regierung von Oberbayern hatte die Aufstellung eines Flächennutzungsplans bereits dringend empfohlen. "Meiner Einschätzung nach ist das Gewerbegebiet noch nicht in trockenen Tüchern", kommentiert Doris Rauscher das Schreiben. Dass der Brucker Bürgermeister Josef Schwäbl (CSU) sich so sicher zeige, dass das Gewerbegebiet auf jeden Fall realisiert werden könne, verwundere sie daher.

© SZ vom 05.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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