Ebersberg:Noch ein Schritt weiter

Lesezeit: 2 min

Der Kreis will den sozialen Wohnungsbau schneller voranbringen und erwägt nun, selbst Grundstücke für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Der Landkreis hat sich viel vorgenommen. Den Bau von 1000 neuen Sozialwohnungen will er in den nächsten zehn Jahren fördern, das ist bereits beschlossene Sache. Doch dabei bleibt es möglicherweise nicht: Auch beim Verkauf eigener Grundstücke soll geprüft werden, ob darauf Sozialwohnungen entstehen könnten - selbst wenn dadurch möglicherweise Verluste im Kreisvermögen verbucht werden müssen. Das hatte die SPD-Fraktion im Kreistag beantragt. Unter anderem geht es um das BRK-Grundstück in Ebersberg. Zu den Plänen, den Sozialwohnungsbau im Landkreis insgesamt zu forcieren, gibt es unterschiedliche Rückmeldungen aus den Gemeinden. Manche fühlen sich schlichtweg nicht zuständig.

Das geht aus einer Umfrage des Landkreises bei allen Gemeinden im Landkreis hervor. Die Mehrzahl hat bisher noch nicht einmal geantwortet, bei anderen gibt es schlicht und ergreifend Absagen: Kleine Gemeinden wie Egmating, Steinhöring oder Frauenneuharting teilen mit, dass keine Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Frauenneuharting hat dabei angefügt, dass die Gemeinde in den vergangenen 115 Jahren gerade einmal um durchschnittlich 0,49 Prozent pro Jahr gewachsen sei. Auch Glonn hat bekundet, dass Grundstücke nicht zur Verfügung stehen und Grundstückseigentümer auch kein Interesse hätten, Sozialwohnungen zu realisieren.

So wird sich der Bau von Wohnungen für Menschen mit wenig Einkommen wohl auf die beiden Städte und einige wenige Gemeinden konzentrieren: Ebersberg etwa hat grundsätzlich noch zehn Hektar Wohnbauflächen, allerdings nicht in kommunaler Hand. Hier wurden schon mehrmals Projekte gemeinsam mit der Wohnungsbaugenossenschaft Ebersberg realisiert, mit guten Erfahrungen. Zorneding hat nach eigenen Angaben ein Grundstück, das für sozialen Wohnungsbau in Frage käme, hier wird ein Bauträger gesucht. Grafing hat ohnehin bereits recht konkrete Pläne für sein knapp 2500 Quadratmeter großes Bauhofgrundstück, hier soll von 2018 an sozialer Wohnungsbau realisiert werden. Auch in Poing wird bereits viel für den sozialen Wohnungsbau getan, hier werden zehn Prozent der Geschossflächen in neuen Baugebiet von vornherein für den Sozialwohnungsbau vorgesehen. "Das Modell hat Charme", konstatierte Reinhard Oellerer (Grüne) in der jüngsten Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses, in der dieses Thema kürzlich behandelt wurde. Er regte an, dass der Kreis an die Gemeinden applieren sollte, ähnlich zu verfahren, erntete hier aber nicht nur Zustimmung. Dies gehe in ländlichen Gemeinden wie etwa Baiern an der Realität vorbei, sagte Alexander Müller (FDP), hier sei es schwierig genug, überhaupt Baugrund zu bekommen, "sozialer Wohnungsbau spielt hier nicht so die Rolle".

Dennoch hat sich der Kreis- und Strategieausschuss dafür ausgesprochen, die Gemeinden entsprechend zu motivieren. Auch der Kreistag muss über das Thema noch debattieren, das soll in der nächsten Sitzung am Montag, 27. April, geschehen. Vorwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit werden hingegen wahrscheinlich die Verhandlungen über die Grundstücke des Kreises und ihren möglichen Verkauf laufen, so sieht es auch die Geschäftsordnung des Kreistags vor. Es sind einige wenige Grundstücke, die für den Zweck noch in Frage kommen. Neben dem Grundstück an der Haggenmillerstraße 9 in Ebersberg, wo derzeit noch das BRK seinen Sitz hat, das aber konkrete Umzugspläne hat, kämen wohl noch ein weiteres Grundstück in Ebersberg an der Laufinger Allee sowie ein Grundstück für die Bebauung mit Sozialwohnungen in Frage. Ob dies tatsächlich geschehen wird, darüber wird der Kreistag dann auch noch konkret gesondert beraten und dabei gut abwägen müssen. Denn, darauf hat die Verwaltung bereits hingewiesen, alle Grundstücke des Landkreises sind bilanziert, das heißt, ihre Anschaffungskosten sind wertmäßig erfasst. Komme es beim Verkauf zu einem niedrigeren Erlös als dem, der in der Bilanz festgehalten sei, müsse der entsprechende Verlust über die Kreisumlage finanziert werden. Insgesamt wäre das eine freiwillige Leistung des Landkreises, eigentlich fällt diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden. Der Kreis könnte aber durch diesen Kurs eine Vorbildfunktion übernehmen.

© SZ vom 21.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: