Bruck:Klage wohl chancenlos

Bürgerinitiative gegen das Windrad will Genehmigung diskutieren

Die Bürgerinitiative (BI), die das Windrad in Hamberg in der Gemeinde Bruck ablehnt, schätzt ihre Chance einer erfolgreichen Klage als sehr gering ein. In einer E-Mail schreibt BI-Sprecher Thomas Feneberg, "dass es im Falle einer Genehmigung durch das Landratsamt Ebersberg am Ende auch bei einer Genehmigung bleibt". Er bittet Landrat Robert Niedergesäß (CSU) darum, Fachjuristen im Landratsamt erklären zu lassen, "warum und wie Sie die Meinung vertreten", dass der Bauantrag der sechs Landwirte aus Bruck "zwangsläufig in eine Genehmigung münden muss" - obwohl der Abstand zur nächsten Wohnbebauung bei nur knapp 400 Metern liegt. Niedergesäß hatte am Dienstag angekündigt, dass das Landratsamt den Antrag genehmigen werde, weil es das juristisch müsse.

Weil die Windenergieanlage beantragt wurde, bevor es die landkreisweite Planung von Konzentrationsflächen und die 10-H-Regelung gab, gelten die strengeren Abstandsflächenvorschriften bei der Entscheidung des Landratsamtes nicht. Als ausschlaggebend für die Entscheidung der Behörde nach mehr als drei Jahren hatte Niedergesäß die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) genannt. Anders als die Untere und die Höhere Naturschutzbehörde hält das LfU eine Genehmigung für möglich. Die BI will an diesem Freitag im Landratsamt klären, ob die Behörde hier nicht versuche, "die Verantwortung auf Dritte zu schieben", wie ihr Rechtsanwalt es formuliert. "Die Entscheidung liegt allein beim Sachgebiet Immissionsschutz des Landratsamtes", heißt es in einem Schreiben. Dieses habe die gesammelten Ergebnisse abzuwägen. In die daraus hervorgehende Entscheidung wiederum, so beurteilt das auch der Rechtsanwalt, könnten dann "selbst Gerichte nur beschränkt eingreifen".

© SZ vom 17.04.2015 / frie - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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