Aus dem Amtsgericht:Haftstrafe für "Windeltester"

Eine zweijährige Freiheitsstrafe bekam Thomas H., der sich vor 16-jährigen Jugendlichen als "professioneller Windeltester" ausgab und ihnen gegen Geld die Windeln anlegte. Die Strafe wurde ohne Bewährung angesetzt, vor allem aufgrund mehrerer Vorstrafen, die der Mann aus Rosenheim hatte. So saß er bereits vor einigen Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Gefängnis.

Thomas H. hatte im Frühjahr 2016 Kontakt zu vier männlichen Jugendlichen aus Ebersberg und Grafing. Er versprach ihnen Geld, wenn sie Windeln für ihn tragen würden. Einen Bonus gab es für diejenigen, die H. selbst die Windel anlegen ließen. Dabei kam es zu unsittlichen Berührungen und Blicken. In der ersten Sitzung des Prozesses räumte der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage ein. Dass er nun trotzdem ins Gefängnis muss, liegt vor allem daran, dass Thomas H. aufgrund von Vorstrafen noch unter besonderer Führungsaufsicht stand und keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen hätte haben dürfen.

© SZ vom 08.12.2017 / cars - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: