Amtsgericht:Zwischen Wut und Langeweile

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Weil er volltrunken randalierte, muss sich ein Jugendlicher vor Gericht verantworten

Von Franca Wittenbrink, Ebersberg

Wenn die Party im falschen Moment beendet wird, kann man schon mal wütend werden: Wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung mussten sich nun zwei junge Männer im Alter von 17 und 19 Jahren vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten. Vorgeworfen wurde ihnen, eine Verkehrswarnbake im Landkreis Ebersberg beschädigt und eine Solar-Deko-Lampe im Vorgarten einer Bewohnerin mit den Füßen zertreten zu haben.

"Wir waren auf dem Heimweg von einer Party, aber ich wollte noch nicht nach Hause", erklärte der jüngere der beiden Angeklagten, der die gesamte Schuld sogleich auf sich nahm. In seiner Rage habe er dann ein Verkehrsschild von einer Baustelle entfernt - vielleicht aber auch einfach aus Langeweile, das könne er so genau nicht mehr sagen. Auch an das Herumschmeißen der Solarlampe, das sein Freund nach eigenen Angaben beobachtet hatte, könne er selbst sich nicht mehr erinnern. Kaum verwunderlich: Über 1,8 Promille soll der junge Mann zum besagten Zeitpunkt im Blut gehabt haben. Das hatten Polizeibeamte festgestellt, die wegen anhaltender Randale von Anwohnern zum Ort des Geschehens gerufen worden waren. Bei der Ankunft der Streife hatten sie auf der Straße die beschädigte Warnbake und Scherben der Gartenlampe vorgefunden, die beiden Beschuldigten seien derweil laut grölend abgezogen, um sich dann in einem nahegelegenen Feld zu verstecken. Die Polizei hatte die jungen Männer schließlich dort aufgefunden, mitgenommen und zu den Vorfällen befragt. Äußern wollten sich die beiden auf der Wache allerdings nicht: "Sie haben sich, auf gut Deutsch, ein bisschen dumm gestellt", berichtete ein als Zeuge geladener Polizist.

Überhaupt nichts vom Tatverlauf mitbekommen hatte derweil die Besitzerin der beschädigten Gartenlampe. Sie habe die ganze Nacht "friedlich geschlafen", berichtete die Frau. Als sie am nächsten Morgen das Fehlen der Lampe bemerkt hatte, habe sie zunächst ihre Enkelkinder verdächtigt. Kurze Zeit später allerdings habe ihre Nachbarin sie über die nächtlichen Randale informiert und auf einen Zeitungsartikel hingewiesen, in dem der Besitzer der Gartenlampe dazu aufgefordert wurde, sich bei der Polizei zu melden. Das habe sie dann auch getan - allerdings ohne Anzeige zu erstatten: "Wegen den 15 Euro, die das Ding Wert ist, muss das ja nicht sein", sagte sie. "Meine Lampe will ich aber trotzdem zurück."

Die wird sie wohl auch bekommen: Zu drei Tagen gemeinnütziger Arbeit wurde der zur Tatzeit noch 16-Jährige und bereits vorbestrafte Jugendliche verurteilt, außerdem muss er die beschädigte Lampe ersetzen. Die Anzeige gegen seinen offenbar unbeteiligten Freund wurde fallen gelassen.

© SZ vom 07.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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