Kommentar:Vor den Kopf gestoßen

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Der Alleingang der Stadt bei den Planungen des inzwischen dritten Windrads in Pellheim ist stillos und unklug

Von Wolfgang Eitler

Stilfragen werden meist dann aufgeworfen, wenn ein Vorhaben als unumstößlich gilt, die Art und Weise aber, wie es durchgesetzt werden soll, unangenehm aufstößt. In der aktuellen Pellheimer Windkraftdebatte des Stadtrats - Pellheim ist ein ländlicher Ort, der zu Dachau gehört - beleuchtet der Verweis auf einen rigoros anmutenden Umgang von Kommunalpolitik und Verwaltung mit den Pellheimern und den umliegenden Gemeinden wie Röhrmoos oder Hebertshausen nur einen Aspekt des Problems. Denn die entscheidende Frage lautet: Wie sollen, können, dürfen Kommunen in einem Ballungsraum planen? Wie sollen sie vorgehen, wenn ihnen an der Zustimmung der Bevölkerung liegt? Wenn sie also die Menschen nicht vor den Kopf stoßen wollen?

Das sprachliche Bild passt zu den Vorgängen in Pellheim, da der Ort sich gerade ungeplant und zufälligerweise in einen Windpark-Stadtteil verwandelt. In einem Interview mit der SZ hat der Experte für Planungen im ländlichen Raum, Mark Michaeli von der Technischen Universität München, Kommunen kürzlich aufgefordert, weit vor den üblichen Bauplanverfahren die Bürger einzubeziehen. Und sei es auf die Gefahr hin, dass sich Pläne zeitlich verzögern oder womöglich sogar revidiert werden. Deswegen hätten die Stadträte den Pellheimern das Gefühl vermitteln müssen, dass Zeit zur Diskussion und Zeit für eine Entscheidung vorhanden ist.

Dass solche Fehler einem Stadtrat passieren, dessen Fraktionen wie die SPD, das Bündnis für Dachau oder die Grünen sich der Bürgerbeteiligung und Mitsprache verpflichtet fühlen, ist höchst peinlich. Anscheinend stellt im Stadtrat niemand mehr die Frage, was es heißt, in Dachau gut zu leben. Da gehören alternative Energiequellen wie Windräder womöglich dazu. Aber mit Verweisen auf rechtliche Vorgaben ist in einem solchen Verständigungsprozess wenig bis nichts erreicht. Vorausgesetzt, man strebt Verständigung an.

© SZ vom 03.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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