Gerichtsprozess:Auseinandersetzung mit dem Messer

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Ein 23-jähriger Nigerianer soll in der Unterkunft in Altomünster einen Landsmann im Streit verletzt haben

Ein 23-jähriger Mann aus Nigeria, der in der Asylbewerberunterkunft im Gewerbepark von Altomünster einen Landsmann bei einem Streit mit einem Messer angegriffen und verletzt hat, muss sich seit diesem Montag vor dem Landgericht München II verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben.

Die mutmaßliche Tat geschah in den späten Abendstunden des 9. September vergangenen Jahres. Der Angeklagte saß zu diesem Zeitpunkt mit anderen Asylbewerbern in einem Zimmer. Die Männer feierten den Geburtstag eines Mitbewohners. Dabei soll ein ebenfalls 23-jähriger Nigerianer den Angeklagten aufgefordert haben, sich mit einem Bewohner der Asylunterkunft, mit dem er sich überworfen hatte, wieder zu versöhnen. Darüber kam es zum Streit zwischen den beiden 23-Jährigen. Der Angeklagte griff den Ermittlungen zufolge seinen Landsmann an, wobei er ihn schüttelte und mit der Faust ins Gesicht schlug. Das Opfer wehrte sich nicht, versuchte jedoch weitere Schläge abzuwehren, wobei es vom Angeklagten aus dem Zimmer vor den Wohncontainer gedrängt wurde. Dort stürzten beide Kontrahenten auf den Kiesboden. Der Angeklagte erlitt Abschürfungen an rechten Unterarm sowie am rechten Ellbogen.

"Schau Du hast mich verletzt, ich werde Dich auch verletzten", habe er seinen Landsmann angeschrien, berichtete der 23-Jährige bei seiner Vernehmung vor Gericht. Dass er ihn habe töten wollen, stritt er ab. "Gott weiß, dass ich versucht habe, mich zu kontrollieren", versicherte der 23-Jährige Richter Thomas Bott. Nachdem er wieder aufgestanden war, soll der 23-Jährige in einen der Wohncontainer gerannte sein und dort ein Messer mit einer etwas mehr als zehn Zentimeter langen Klinge geholt haben. Der Versuch eines anderen Asylbewerbers, den Angeklagten zur Vernunft zu bringen, scheiterte. Der 23-Jährige riss sich von dem Mann los und stach laut Staatsanwaltschaft sofort auf seinen Landsmann ein. Der erste Stich traf diesen am Schulterblatt. Der zweite links über dem Schlüsselbein. Der dritte Stich am linken Unterschenkel. Wie schwer die Verletzungen jeweils waren, die der mutmaßliche Täter seinem Opfer zufügte, steht nicht in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Stich über dem linken Schlüsselbein soll eine vier Millimeter tiefe und mindestens drei Zentimeter lange Wunde zur Folge gehabt haben. Ob diese lebensgefährlich oder ob einer der beiden anderen Messerstiche, die der Angreifer seinem Opfer versetzt hatte, lebensgefährlich waren - auch dazu steht in der Anklage nichts.

Nach der dritten Messerattacke war es dem Opfer gelungen, wegzulaufen. Der Angeklagte hatte eine Blutalkoholkonzentration von etwas mehr als einem Promille. Bei seiner Vernehmung räumte er die Tat weitestgehend ein. Doch gab er seinem Opfer die Schuld dafür, dass die Situation derart eskalierte. "Ich glaube wir waren alle unter dem Einfluss von Alkohol", so der 23-Jährige. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 31.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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