Blick nach Süden:Fehlendes Gesetz

In Frankfurt hätten manche Politiker gerne strengere Regeln

Von Susanne Höll, Frankfurt

Mancher Frankfurter Kommunalpolitiker blickt nahezu sehnsüchtig in den deutschen Süden. Ein generelles Zweckentfremdungsverbot wie in Bayern hätte auch hier mancher gern, insbesondere Sozialdemokraten und Linke sind dafür. Denn auch am Main sind Wohnungen knapp und heiß begehrt. Zwar ist es auch in Frankfurt nicht gestattet, Wohnraum in Geschäftsräume oder Dauer-Ferienwohnungen umzuwandeln. Wer aus seiner Altbauwohnung in zentraler Lage etwa ein Büro macht, muss damit rechnen, dass die Behörden einschreiten, das Unterfangen stoppen und Geldbußen verhängen. Aber mangels entsprechender Landesgesetze kann der Besitzer nicht gezwungen werden, die Wohnung erneut zu vermieten. Auch kann die Stadt nicht gegen Besitzer dauerhaft leer stehender Häuser vorgehen. Davon gibt es nicht allzu viele, aber die Stadtplaner klagen, dass ein verfallendes Gebäude ausreicht, um ein Viertel zu verunzieren.

Das blühende Ferienwohnungsgeschäft haben die Frankfurter Behörden seit längerem im Blick, schließlich ist man Messestadt, Hotelzimmer gibt es zu Spitzenzeiten nur zu Spitzenpreisen. Eine gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Home-Sharing-Anbietern gab es bis zum Sommer nicht, im Grundsatz war es allerdings untersagt. Wenn jemand zahlenden Besuchern für überschaubare Zeit ein Zimmer anbot oder das komplette Heim, wurde das toleriert. Wer Reisenden allerdings Wohnraum ständig und professionell anbot, der musste mit dem Einschreiten der Behörden rechnen. Rund 1300 Frankfurter Wohnungen wurden in den vergangenen Jahren so für den regulären Mietmarkt zurückerobert. Nun erlaubt ein neues Landesgesetz den Kommunen, Regelungen für Ferienwohnungen aufzustellen. In Frankfurt, so heißt es im Magistrat, werde es wohl weitgehend bei der bisherigen Praxis bleiben.

© SZ vom 09.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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