Bewährungsstrafe für Student:Harte Strafe für Bafög-Betrug

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Weil ein Student bei seinem Bafög-Antrag ein Sparbuch verschwiegen hat, hat ihn nun ein Gericht zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ein drastisches Strafmaß - und das, obwohl der Student von einem Versehen spricht.

Christian Rost

Ein Student hat von seinem Großvater ein Sparbuch überschrieben bekommen. Weil der 29-Jährige dieses Guthaben - über das er zu Lebzeiten des Opas noch gar nicht verfügen darf - beim Bafög-Antrag verschwiegen hatte, verurteilte ihn am Dienstag das Münchner Amtsgerichts wegen Betrugs zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der 29-Jährige wählte einen langen und mühsamen Weg zu seinem Berufsziel. Zuerst legte er auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur ab, dann begann er sein Physik-Studium. Von den Eltern konnte er keine finanzielle Unterstützung erwarten. Er beantragte staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög). Über drei Jahre hinweg bezog er insgesamt 13.000 Euro Ausbildungsbeihilfe, die er nach dem Studium in Raten zurückzahlen muss. Bei seinem Antrag nicht angegeben hatte er das Sparbuch vom Großvater. Er habe nicht gewusst, dass dieses Guthaben für das Bafög relevant sei, zumal er auf das Geld keinen Zugriff habe. Nur die Zinsen bekommt er bislang ausgezahlt. "Es tut mir natürlich leid, wenn ich hier einen Fehler gemacht habe", so der bislang nicht vorbestrafte Student in der Verhandlung am Amtsgericht. Er werde das Geld in Raten zurückzahlen. Die Staatsanwaltschaft schenkte der Einlassung keinen Glauben, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe, und forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Verteidigerin Nicole Brabant plädierte auf Freispruch, weil keine Betrugsabsicht ihres Mandanten vorgelegen habe. Für das Gericht stand "außer Frage, dass es sich um einen Betrug handelt". Und nach einem Grundsatzurteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts aus dem Jahr 2004 ist der sogenannte Bafög-Betrug nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat anzusehen. Der Angeklagte habe von dem überschriebenen Sparbuch gewusst, so das Amtsgericht. Drastisch fiel das Strafmaß aus: Die sechsmonatige Freiheitsstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem muss der Student 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Prozesskosten tragen.

Harte Strafen für Bafög-Betrüger: Ein Student bekam sechs Monate auf Bewährung. (Foto: AP)
© SZ vom 07.12.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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