Antragspaket:Kleiner, dichter, unkomplizierter

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Die Rathaus-SPD will den Wohnungsbau ankurbeln

Weniger Vorgaben, kleinere Wohnungen - und alle müssen dichter zusammenrücken: Nach diesen Prinzipien will die Rathaus-SPD den Wohnungsbau in München ankurbeln. Die Stadtratsfraktion reichte am Donnerstag mehrere Anträge ein, um die Zielzahl von 8500 neuen Wohnungen pro Jahr noch übertreffen zu können. "Vielleicht geht ja noch ein bisschen mehr", erklärte Planungssprecher Christian Amlong. Viele Auflagen im Wohnungsbau müssten kritisch überprüft und möglicherweise abgeschafft oder abgeschwächt werden. Es gehe um "mehr Pragmatismus", so Amlong.

Zum Beispiel bei der Auflage, geförderte Wohnungen müssten allesamt barrierefrei sein. Dies habe zur Folge, dass jede dieser Wohnungen etwa sieben bis zehn Prozent mehr Fläche haben - weil etwa das Bett von allen Seiten per Rollstuhl erreichbar sein müsse. Diese Regelung sei für viele Behinderte sehr sinnvoll, findet die SPD - sie müsse aber nicht flächendeckend gelten. Es sei ausreichend, einen Anteil behindertengerechter Wohnungen vorzuhalten.

Übertrieben finden die Sozialdemokraten auch zahlreiche Mindeststandards. Bei den Grünflächen etwa, die nicht zwangsläufig direkt am Haus liegen müssten (und oft gar nicht genutzt würden). Urbanes Bauen sehe anders aus, findet Fraktionschef Alexander Reissl. Deshalb solle in einem neuen Baugebiet, etwa in Freiham, eine höhere Dichte ausprobiert werden. Angesichts der hohen Zahl an Neu-Münchnern müsse der verbleibende Platz optimal genutzt werden. An der Realität vorbei gehe auch der Bau kleiner Wohnungen, die mit durchschnittlich 40 Quadratmetern für viele immer noch zu groß seien. Gerade bei Studenten, Azubis oder Flüchtlingen reicht es nach Einschätzung der SPD aus, vorübergehend nur 20 bis 30 Quadratmeter zur Verfügung zu haben. München solle sich an einem Förderprogramm des Bundes für Mikro-Wohnungen beteiligen.

Reissl hat aber auch festgestellt, dass der städtische Wohnungsbau durch viele interne Vorgaben verzögert wird. Noch immer verpflichte die Stadt ihre eigenen Unternehmen zu Auflagen im Grundbuch. Dies sei, da ein Verkauf des kommunalen Wohnungsbestands ausgeschlossen sei, nicht erforderlich.

© SZ vom 27.11.2015 / dh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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