Neonazi-Angriff in München:Sechs Monate Haft

Es waren bedrohliche Szenen bei einem Prozess gegen Rechtsextreme in München: Gesinnungsgenossen der Angeklagten bedrängten Journalisten, beschmierten Kameraobjektive. Zwei Neonazis wurden jetzt verurteilt.

Die Angriffe eines Zuschauers auf Journalisten während eines Prozesses am Münchner Amtsgericht gegen Rechtsextreme Anfang Januar bleiben nicht ohne Folgen. Das Amtsgericht hat am Montag den zur rechten Szene gehörigen Thomas S. wegen Nötigung und Sachbeschädigung zu sechs Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung, weil eine solche bereits ausgesetzt war.

Der Mann hatte einen Kameramann des Bayerischen Rundfunks und einen Fotografen des Archivs Aida angerempelt und außerdem zwei Objektive mit einer fettigen Substanz beschmiert, um zu verhindern, dass die Journalisten filmten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Thomas S. kann dagegen in Berufung gehen.

Der Mann war Besucher eines Prozesses, bei dem Anfang Januar der führende Neonazi Norman B. und Philipp G. vor Gericht standen. Sie hatten bei einer rechtsextremen Demonstration das "Paulchen Panther"-Lied laut abgespielt. Mit diesem hatte die NSU ihr Bekennervideo der rechtsextremen Mordserie unterlegt. Thomas S. hatte versucht, Filmaufnahmen bei dem Prozess zu verhindern. Nach dem Prozess hatte Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl den Journalisten vorgeworfen, dass sie unbeteiligte Zuschauer gefilmt und damit die Angriffe mitprovoziert hätten. Zierl brachte damals ein Film- und Fotografierverbot innerhalb des Gerichtsgebäudes ins Spiel.

Das Gericht sah das in der Verhandlung gegen Thomas S. am Montag anders: Die Foto-und Filmaufnahmen seien berechtigt gewesen. Die Pressevertreter hätten wegen ihres journalistischen Auftrags filmen müssen, auch wenn sie damit in die Persönlichkeitsrechte von Thomas S. eingreifen mussten. Dieser habe sich mit seinem Angriff auf die Journalisten vom Zuschauer zum Täter gemacht. Dessen Begleiter Lorenz M. wurde wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 125 Tagessätze zu 20 Euro verurteilt.

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