Amtsgericht:Mann erpresst 18-Jährige mit Sexvideo

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Kurz nachdem sie sich auf Facebook kennengelernt hatten, gehen sie gemeinsam ins Hotel. Der Mann filmt und verbreitet die Aufnahmen im Netz. Jetzt hat das Amtsgericht ihn verurteilt.

Er filmte eine Facebook-Bekanntschaft heimlich beim Sex und verschickte die Aufnahmen im Bekanntenkreis herum. Ein 21-Jähriger ist vom Münchner Amtsgericht wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und der Verbreitung pornografischer Schriften zu einer Jugendstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt worden. Die betroffene 18-Jährige hatte erhebliche Schwierigkeiten bekommen, nachdem die Aufnahmen im Internet zu sehen waren.

Er droht, ihr Leben zu "zerstören"

Nach einer Mitteilung des Amtsgerichts lernten sich die beiden im Frühjahr 2014 auf Facebook kennen und verabredeten sich in einem Bahnhof im Raum München. Von dort ging es spontan in ein Hotelzimmer, wo der Kundenberater und die Heranwachsende Geschlechtsverkehr hatten. Dabei fertigte der Angeklagte heimlich Bilder und Videoaufnahmen, die er später an mehrere Personen verschickte. Schließlich tauchten die Aufnahmen auch im Internet auf.

Etwa einen Monat nach dem ersten Treffen nahm er erneut Kontakt zu der jungen Frau auf, um sich für ein weiteres Schäferstündchen zu verabreden. Für den Fall, dass sie nicht einwilligte, drohte er, das Video an ihren Vater zu schicken und ihr Leben zu "zerstören". Aus Angst, der 21-Jährige könnte seinen Drohungen wahrmachen, ließ sich die Frau auf ein neuerliches Treffen ein. Dabei kam es dann zum Streit, ins Bett gingen die beiden jedenfalls nicht mehr. Der junge Mann fasste sie aber noch an der Hüfte an und versuchte, ihre Brüste zu berühren.

21-Jähriger muss Kurs für korrektes Verhalten im Netz absolvieren

Das Gericht erkannte bei dem bereits vorbestraften Täter schädliche Neigungen und brummte ihm neben der Jugendstrafe eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2000 Euro an das Opfer auf. Außerdem muss er als Bewährungsauflage einen Kurs für korrektes Verhalten im Internet absolvieren. Zulasten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er die Bilder bewusst noch als Druckmittel gegen die junge Frau eingesetzt und diese nach der Veröffentlichung im Netz erhebliche Probleme in ihrem Umfeld bekommen hatte. Für den 21-Jährigen sprach, dass er versicherte, sein Leben künftig "in geordnete Bahnen" zu lenken. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 15.09.2015 / chro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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