Öffentlich-Rechtliche:Der blinde Fleck soll weg

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Freundliche Zahlungserinnerung: Der Beitragsservice verschickt Briefe an Millionen Menschen.

Von Hans Hoff

Rund eine Million Menschen dürften bis Ende Juli Post vom Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhalten. In den gerade verschickten Briefen fragt die Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio nach, ob die Empfänger möglicherweise vergessen haben, ihren Beitrag von 17,50 Euro zu entrichten, oder ob das jemand anderes für ihre Wohnung übernimmt. Die Empfänger müssen antworten, sonst werden sie angemeldet. Die Vielzahl der Briefe ist die erste sichtbare Folge des Meldedatenabgleichs, bei dem zum Stichtag 6. Mai die bei den Einwohnermeldeämtern vorhandenen Datensätze von 71 Millionen volljährigen Personen mit denen des Beitragsservices verglichen worden sind. Das Verfahren ergab bislang 3,5 Millionen Fälle, bei denen geklärt werden muss, ob eine Beitragspflicht vorliegt. Die eine Million Schreiben, die nun die Zentrale in Köln-Bocklemünd verlassen haben, sind nur der Anfang einer Briefwelle, die bis in den Februar schwappen wird.

Beim Beitragsservice spricht man von einem blinden Fleck, der in der Wahrnehmung des Unternehmens entsteht, wenn beispielsweise ein Beitragspflichtiger aus einer Wohnung auszieht und sich abmeldet. Dann ist manchmal unklar, ob jemand in der alten Wohnung verbleibt, und ob diese Personen überhaupt beitragspflichtig sind. Nach Erkenntnissen des Beitragsservices ziehen pro Jahr acht bis neun Prozent der Bevölkerung um. Dies werfe jede Menge Fragen auf, und die sollen nun geklärt werden. "Wir gehen davon aus, dass der blinde Fleck relativ klein ist", sagt Stefan Wolf. Der Geschäftsführer beim Beitragsservice verzeichnet in seiner Prognose für dieses und das nächste Jahr allenfalls minimale Einnahmesteigerungen. So sieht die Planung für 2018 ein Beitragsaufkommen von acht Milliarden Euro vor und für 2019 gerade mal 31 Millionen mehr.

"Wir sind stabil in dem neuen Modell angekommen", sagt Wolf mit Blick auf die Umstellung vom Gebühreneinzug zum Beitragsservice im Januar 2013 und verweist auf die aktuell vorgelegte Bilanz, die für das Jahr 2017 Gesamterträge von 7,974 Milliarden Euro ausweist, was im Vergleich zu 2016 ein minimales Minus von 3,7 Millionen Euro ergibt. Vom Gesamtertrag gehen noch rund 150 Millionen Euro ab an die Landesmedienanstalten. Vom Rest bekommt das Deutschlandradio 228 Millionen, das ZDF 1,986 Milliarden und die ARD-Sender 5,609 Milliarden Euro.

Wolf kann aus vielen Bereichen positiv zu bewertende Rückgänge vermelden. So sei die Zahl der Mahnverfahren und Vollstreckungsersuche um knapp sechs Prozent gesunken, und auch der durchschnittliche Aufwand für jedes Beitragskonto hat sich um acht Cent auf 3,68 Euro vermindert. Auch der Personalbestand sinkt. Zählte man 2013 noch 1284 volle Stellen, so waren es 2017 nur noch 975.

Ob der Meldedatenabgleich ein Erfolg wird, könnte sich erstmals im März zeigen, denn dann will man eine erste Ertragsprognose wagen. Danach soll vom Gesetzgeber geprüft werden, ob man diesen Abgleich zur Dauereinrichtung macht. Mit einer gewissen Gelassenheit schaut man in Köln-Bocklemünd auf den 18. Juli, wenn das Bundesverfassungsgericht über verschiedene Klagen zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages und seiner Erhebungsmethoden urteilt. "Für uns ist es kein Grund, in Panik zu geraten", sagt Wolf. Man warte das Urteil ab. Danach sei, je nach Ausgang, erst einmal der Gesetzgeber gefordert. "Wir werden hören, was das Gericht sagt, und uns dann mit den Landesrundfunkanstalten beraten, was das bedeutet."

© SZ vom 06.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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