Medienpolitik:Abgewiesen

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Das Straßburger EU-Parlament stoppt die Urheberrechtsreform vorerst. Die sieht eine automatische Prüfung von Internet-Inhalten schon während des Hochladens vor sowie die Einführung eines Leistungsschutzrechtes.

Das Europaparlament hat Pläne zur Reform des EU-Urheberrechts vorerst zurückgewiesen. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg dagegen, dass die Verhandlungen über die aktuelle Gesetzesfassung in die nächste Runde mit den Mitgliedstaaten gehen. Stattdessen wird sich voraussichtlich im September noch einmal das Parlament mit dem Text befassen und Änderungen beschließen. Er könnte auch verworfen werden. 318 Parlamentarier stimmten gegen den Entwurf, 278 dafür, 31 enthielten sich.

Die geplanten Regeln sehen vor, dass Plattformen wie Youtube künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Technisch möglich wäre das mit Upload-Filtern. Bisher müssen Plattformen hochgeladene Filme, Bilder oder Texte erst im Nachhinein löschen, wenn sie keine Rechte an ihnen haben. Außerdem ist die Einführung eines Leistungsschutzrechts (LSR) in der EU geplant. Danach sollen Plattformen wie Google nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten eventuell zahlen.

Berichterstatter Axel Voss (CDU) zeigte sich enttäuscht von dem Votum. Die "beispiellose Kampagne der Internetgiganten, die aus Eigeninteresse Unwahrheiten über eine vermeintliche Zensur des Internets verbreitet haben", habe offenbar Früchte getragen. "Wir können nicht zulassen, dass kultureller Diebstahl im Internet legalisiert wird." Die geplante Reform hatte eine hitzige Debatte ausgelöst. Die Befürworter erhoffen sich, dass Urheber wie Plattenfirmen, Filmstudios und Künstler mehr an den Gewinnen von Internet-Riesen teilhaben könnten. Sie beklagen massenhafte Verletzungen des Urheberrechts im Netz. Gegenstimmen sehen in den Upload-Filtern Software zur Internet-Zensur. Sie seien fehleranfällig und könnten auch Inhalte blockieren, die eigentlich veröffentlicht werden dürften - zum Beispiel Satire. Das Leistungsschutzrecht helfe den Verlagen nicht. Das zeige auch die Erfahrung in Deutschland. Dort gilt es seit dem Jahr 2013, führte jedoch nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.

© SZ vom 06.07.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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