Falsche Vorsicht: Weil eine Gutachterin sie für krank und gefährlich hielt, musste der Sohn von Bettina S. ins Heim. Eine tragische Geschichte. Und eine, die erst nach dem Tod von Kevin möglich wurde.
Der Tag, an dem Marcel verschwand, war ein Donnerstag im März, statt der Schultasche lag mittags ein Brief im Flur. In dem Moment, als Bettina S. den Umschlag öffnete, wurde die Stille im Haus ohrenbetäubend, sie hatte nur noch einen entsetzten Gedanken im Kopf: "Die haben mir mein Kind genommen."
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Ein Kind muss ins Heim - obwohl es nicht müsste (Symbolbild) (© dpa)
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Sieben Monate später sitzt Bettina S., 35, in ihrer Küche in der Nähe der bayerischen Stadt Nördlingen, die Anstrengung der vergangenen Wochen hat dunkle Ringen unter ihre Augen gemalt. Trotzdem wirkt sie gelöst, blickt immer wieder hinüber zu Marcel, der mit dem Appetit eines Achtjährigen Quarktorte in sich hineinstopft. Drei Tage ist es her, dass er aus dem Heim entlassen wurde. Drei Tage, dass ein Fall endete, über den Bettina S.' Anwalt sagt, er habe ihn "selbst nach 20 Jahren familienrechtlicher Praxis für unmöglich gehalten". Marcels Therapeut sagt, er hätte sich "nicht träumen lassen, dass ein Amt das Kindeswohl so missachtet", und selbst der örtliche Landrat Stefan Rößle räumt ein, einiges an der Geschichte sei "überraschend". Aber man sei eben vorsichtig geworden.
Alle sind vorsichtig geworden, in ganz Deutschland: 2009 wurden 33710 Kinder aus ihrer Familie genommen, so viele wie noch nie. Seit 2005 ist die Zahl um 31 Prozent gestiegen. 2005 war das Jahr mit den wenigsten Inobhutnahmen, 2006 war das Jahr, in dem in Bremen der kleine Kevin starb. Seither schauen die Jugendämter noch genauer hin, erst recht in einem Landkreis wie Donau-Ries, zu dem Nördlingen gehört: 2007 wurde dort die einjährige Leonie vom Freund ihrer Mutter getötet. In der Region werden Entscheidungen nun offenbar besonders schnell getroffen, als schlage das Pendel in die andere Richtung aus.
Eine Einfamilienhaussiedlung am Rande eines bayerischen Dorfs. Die Garagen sind bunt bemalt, auf der Straße verwischen Kreidebilder, aus Baumhäusern schauen Kinder wie Vögel aus dem Nest. Hier lebt Bettina S. mit ihrem zweiten Mann, hier sollte Marcel zur Ruhe kommen nach all dem Streit der Eltern.
Grobe Fouls
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Partyzone Flußufer
Hier kann man wohl nur Irismar zustimmen. Es ist einer dieser, leider auch in der Sueddeutschen häufigen tendenziösen Artikel, die stets auf der gleichen, eingefahrenen Diskursschiene laufen und ein hochgradig ideologisiertes Mutterbild transportieren.
Angeblich wird das Kind beim Vater misshandelt (eine häufige Argumentation bindungsintoleranter Elternteile. Ist das Kind jedoch dem Einfluss der Mutter entzogen, trifft es sich wieder offenbar gerne und aus freien Stücken mit dem Vater? Hallo?? Spätestens hier wirft der Artikel mehr Fragen auf, als er beantwortet. Dass der Anwalt der Mutter sagt, ein solcher Fall sei ihm in seiner Berufslaufbahn noch nicht begegnet, sagt ebenfalls gar nichts. Dafür wird er schließlich von ihr bezahlt.
Das Tendenziöse an diesem Artikel ist, dass er versucht, das Umgangsrecht des Nichtbetreuenden Elternteils zu unterminieren. Zitat: "Elternrecht darf nicht über Kindeswohl gestellt werden." Es wird absichtlich oder fahrlässig verkannt, dass das "Kindeswohl" mittlerweile ein Kampfbegriff der Umgangsvereitelung geworden ist. Der Artikel spricht weiter davon, dass die Mutter "mächtige Gegner": das "Amt", den Vater des Jungen, die Gutachterin gehabt habe und suggeriert damit, dass es dem Vater im Verbund mit den Behörden und Gutachterin darum gegangen sei, der Mutter das Kind wegzunehmen. Ebenfalls ein beliebter Topos der umgangsvereitelnder Elternteile.
Was leider völlig fehlt, ist eine objektive Berichterstattung, die die Vorgeschichte dieser Kindesherausnahme unvoreingenommen recherchiert. Der Artikel schildert die Geschehnisse ausschließlich aus der Sicht und Wahrnehmung der Mutter, und doch gibt er einige Hinweise, dass die Mutter möglicherweise selbst Probleme mit der Bindungstoleranz hatte (so kann die Tatsache, dass das Kind in Gegenwart seiner Mutter von seinem Vater als dem "Anderen" spricht, Hinweis auf einen schweren Loyalitätskonflikt sein, in den das Kind von der Mutter gedrängt wurde; insbesondere, wenn er sich nach der Herausnahme wieder mit dem Vater trifft).
In der Regel interessiert es Ämter und Gerichte nicht, wer einen Elternstreit begonnen hat. Es genügt, dass ein solcher festgestellt wird. Damit bekommt der betreuende Elternteil -meist die Mutter- eine erhebliche Machtstellung, denn es genügt z.B., den Umgang zu vereiteln - schon ist der Konflikt da. Meist wird er zugunsten des betreuenden Elternteils gerichtlich entschieden. Hier war es offenbar einmal anders; schon hagelt e
Werden Kinder aus den Familien geholt wird man sozial exekutiert und kommt ein Kind zu Tode, weil es nicht möglich war, das zu erkennen ebenso!!!
Gleichzeitig wird wohl kein Richter für ein Fehlurteil belangt und Politiker haben ja auch Narrenfreiheit bei Entscheidungen.
Fazit? Das mag sich jeder selber geben.
Sie haben vollkommen Recht. Um sich als Außenstehender ein Bild über die tatsächliche Lage machen zu können, müsste man schon den genauen Wortlaut des Gutachtens kennen und auch die Vorgeschichte der Mutter.
Dass Mütter durchaus in der Lage sind, die Väter ihrer Kinder mit Hilfe haarsträubendster Märchen zu diskreditieren, ist leiden gängige Vorgehensweise. Hab ich in meinem Beruf schon viele Male erlebt.
Die schlimmste Behauptung ist die zu sagen, der Vater hätte das Kind missbraucht. Geschieht aber immer wieder und ist immer wieder auch erfolgreich, denn da läuten ja überall die Alarmglocken und der Kontaktabbruch ist unabweichlich, jedenfalls für eine gewisse Zeit.
der Artikel ist doch sehr tendenziös und alles andere als objektiv. Er wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Die arme Mutter! Was ist mit dem Vater? Wie kann er sich wehren, gegen eine Exfrau, die das Kind instrumentalisiert?? Alles hat zwei Seiten. Ganz ohne Grund entstehen auch solche Urteile nicht...
nein. Man kann nicht aus einem Bauchgefühl heraus jemandes Leben ruinieren.
Bei solch einer Tragweite muss es überprüfbare Fakten geben. Die ein Gericht zu einem Beschluss verarbeitet. In einem Rechtsstaat muss dieser Beschluss nachvollziehbar sein, d.h. unterschiedliche Gerichte müssten zu einem ähnlichen Beschluss kommen. Alles andere ist Willkür!
Psychologie ist KEINE Wissenschaft.
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