DAS EU-BIOSIEGEL Eine Ware muss mindestens zu 95 Prozent nach biologischen Kriterien produziert worden sein. Auf mineralischen Dünger und Pestizide muss verzichtet werden, einzelne chemische Mittel auf Naturstoffbasis dürfen jedoch mit Einschränkungen für den Pflanzenschutz verwendet werden. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nicht zum Einsatz kommen. Tiere müssen artgerecht gehalten werden und Zugang zu frischer Luft und Tageslicht haben. Der Zusatz von Antibiotika oder Leistungsförderern im Futter ist verboten. Die EU-Bio-Verordnung erlaubt die Beimengung von insgesamt 47 Zusatzstoffen zum fertigen Endprodukt, und einzelne Betriebsteile des Bauernhofs dürfen weiterhin konventionell arbeiten.

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1. Oktober 2008, 10:41 2008-10-01 10:41:00  ©