Aktuelles Lexikon:Ehefähigkeit

Was ist erlaubt, was verboten? Zur Rechtslage der Eheschließung.

Heiraten ist in Deutschland eigentlich ganz einfach. Zumindest, wenn man die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Ehe erfüllt.

Zehn Dinge, die Sie noch nicht wissen über ...
:Ehe

Sie glauben, Sie wissen schon Bescheid? Aber diese zehn Fakten über verheiratete Paare kennen Sie bestimmt noch nicht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch knüpft die Ehefähigkeit an lediglich zwei Bedingungen: die Ehemündigkeit ("Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden") und die Geschäftsfähigkeit. Wenn einer der Partner erst 16 Jahre alt ist, kann er eine Ausnahmegenehmigung beim Familiengericht beantragen.

Der andere Partner muss aber bereits 18 Jahre alt sein. Auf dem Standesamt ist eine Eheschließungserklärung des Paares vor einem Beamten nötig. Dazu müssen beide persönlich und gleichzeitig anwesend sein, ihre Erklärung darf keine Bedingung und keine zeitliche Beschränkung enthalten.

Mit mehr als einem Partner darf man allerdings gleichzeitig nicht verheiratet sein. Unter die Eheverbote fällt auch die Eheschließung bei Verwandtschaft in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern.

Soll eine binationale Ehe geschlossen werden, muss der ausländische Partner eine Aufenthaltsgenehmigung und ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, worin eine Behörde bestätigen muss, dass der Heirat nach den Gesetzen seines Heimatlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Die Pflicht zur Bekanntmachung einer standesamtlichen Hochzeit per Aushang, das sogenannte Aufgebot, wurde 1997 vom Bundestag als unzeitgemäß abgeschafft.

© SZ vom 26.08.2008/viw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: