Raubkunst:"Pure Heuchelei"

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Der Frankfurter Beckmann-Vergleich ist die Ausnahme, sagt der Anwalt Peter Raue. Viele Privatmuseen und Vereine verweigern sich der Restitution von Raubkunst und verweisen auf das Stiftungsrecht. Raue erklärt, warum das Unfug ist.

Interview von Catrin Lorch

Das Frankfurt Museum Städel hat die Restitution des Gemäldes "Eisgang" von Max Beckmann bekannt gegeben. Der Fall ist bemerkenswert, weil das Bild eigentlich dem Museumsverein gehört. Und das Washingtoner Abkommen zur Rückgabe von Raubkunst nur öffentliche Museen befolgen müsen. Viele Privatmuseen und Stiftungen verweigern sich deswegen Rückgabe-Forderungen. Ein Fehler, sagt der Berliner Anwalt Peter Raue: Auch private Institutionen dürfen sich nicht entziehen.

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