Cornelius Gurlitt sollte Teile seiner beschlagnahmten Kunstsammlung schon im Frühjahr zurückbekommen. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz, er habe den Sammler bereits im Januar angeschrieben. Dieser habe zwar Ostern als Termin vorgeschlagen. Doch sei die Rückgabe gescheitert, weil weitere Versuche der Staatsanwaltschaft, Gurlitt zu erreichen, fehlschlugen.
"Wir ermitteln mit allergrößter Sorgfalt - und dies nicht erst, seitdem die Öffentlichkeit von den Schätzen weiß", hält Nemetz Kritikern entgegen. Man wisse, "dass uns die Weltöffentlichkeit auf die Finger schaut."
Auch zur Rückgabe eines Teiles der Bilder an Cornelius Gurlitt äußert sich Nemetz. "Eine Rückgabe an den Beschuldigten kommt nur bei Bildern in Betracht, bei denen es überhaupt keinen Zweifel mehr daran gibt, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist, zum Beispiel Kunstwerke, die nach 1945 hergestellt wurden oder Bilder, die von Verwandten des Beschuldigten gemalt worden sind."
Ermittlungen gegen Gurlitt dauern an
Die Frage, wem die Bilder rechtmäßig zustünden, hält Nemetz durchaus für lösbar. Es müsse allerdings genau ermittelt werden, welche Bilder rechtswirksam erworben worden seien und bei welchen dies nicht der Fall sei. "Nichteigentum kann nicht im Weg der Erbfolge zu Eigentum mutieren", sagt Nemetz und fügt an, dass weiterhin gegen Cornelius Gurlitt ermittelt werde.
Nemetz leitet seit 14 Jahren die Staatsanwaltschaft Augsburg. Damals wurde er Nachfolger des tödlich verunglückten Jörg Hillinger - und erbte dessen spektakulärsten Fall: den Fall Schreiber, der die Kohl-Spendenaffäre ins Rollen brachte.
Das vollständige Interview mit Reinhard Nemetz lesen Sie in der Süddeutschen Zeitung von Freitag, 22. November 2013, und in der App SZ-Digital: sz.de/app .