Der Streit ist beschämend exemplarisch. Die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, musste jüngst im Streit zwischen den Erben des Berliner Unternehmers Alfred Salomon und der Stadt Gelsenkirchen vermitteln. Dabei ging es um die Rückgabeforderung eines üppigen Bacchanals, das der Sezessonist Lovis Corinth in seiner Münchner Zeit 1896 gemalt hatte. Beschämend ist der Fall, weil fünf Jahre bis zur Restitution verstrichen, weil das kommunale Feilschen um Ausgleichszahlungen dem moralischen Sinn der Washingtoner Grundsätze zuwiderlief. Und exemplarisch, weil es um einen Besitzverlust ging, für den die Familie 1962 entschädigt worden war. Die Stadt sah damit alle Ansprüche abgegolten. Sind sie aber nicht.
Kunst & NS-Verfolgung:Exemplarischer Fall
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Im Streit um ein wertvolles Lovis-Corinth-Gemälde rügt die Limbach-Kommission die Stadt Gelsenkirchen. Diese habe auf Wertsteigerung spekuliert, statt das Bild den jüdischen Erben umstandslos zurückzugeben.
Von Ira Mazzoni