Von Hilal Sezgin

Was Angelika darf, muss auch Ayse erlaubt sein, und wir können Herrn Ötztürk nicht schelten für etwas, was wir Kardinal Lehmann durchgehen lassen. Pluralismus ist nicht verhandelbar.

Mit großem Aplomb hat man in den letzten Jahren den Multikulturalismus zu Grabe getragen. Seine zahlreichen Grabredner warfen ihm vor, er habe das Leben in Einwanderungsgesellschaften beschönigt. Er habe die Konflikte, die es zwischen Einwanderergruppen und Einheimischen gebe, heruntergespielt, er habe die fremden "Kulturen" (wie den Islam) idealisiert und deren Schutz über die Rechte des Individuums (beispielsweise unterdrückter Frauen) gestellt.

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Sollten wir nicht vielleicht das Kopftuch verbieten, weil das für die Frauen besser ist? Nein, denn jeder hat die Freiheit, seine eigenen Lebensentscheidungen zu treffen. (© Foto: dpa)

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In Wahrheit haben wir nicht die Konflikte zwischen Einwanderern und Einheimischen, sondern die zwischen den verschiedenen Einheimischen zu wenig zur Kenntnis genommen. Und wenn der Multikulturalismus an etwas schuld ist, dann höchstens daran, dass er uns verleitet hat, den Ursprung solcher Konflikte irgendwo in der "Fremde" zu vermuten. Als ob nur die Einwanderer "Kulturen" besäßen und "Traditionen" - wo es doch tatsächlich bereits unter einheimischen Deutschen jede Menge partikularer Überzeugungen und Praktiken gibt.

Die deutsche Verfassung kennt zahlreiche Mechanismen, die dazugehörigen Gruppen und Traditionen zu schützen. Ehe und Familie stehen unter dem expliziten Schutz von Artikel 6 GG, und noch zwei weitere Beispiele seien hier genannt, zunächst das Konzept des Tendenzbetriebs. Tendenzbetriebe wie Zeitungen, Parteien und Kirchen sind von manchen gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen, was die Arbeitnehmer angeht. Während für normale Betriebe gilt, dass jede Stellenausschreibung geschlechtlich neutral formuliert sein soll, darf die katholische Kirche Frauen grundsätzlich vom Priesteramt ausschließen. Ebenso Homosexuelle - das ist dann keine Diskriminierung, sondern gehört zum Privileg des Tendenzbetriebs.

Ist eine Abtreibung eine Tötung?

Eine andere geschützte Gruppe innerhalb Deutschlands sind die Jäger. Ihre Legitimation mag weniger ehrwürdig und vor allem nicht spirituell begründet sein, trotzdem findet ihr Waidrecht in unseren Gesetzbüchern Platz. Während ansonsten kein Wirbeltier ohne vorherige Betäubung getötet werden darf, dürfen Jäger unbetäubte Tiere schießen und veranstalten selbst bei klirrender Kälte Treibjagden aufs ohnehin schon gebeutelte Wild. Im Tierschutzgesetz werden solche Ausnahmen genehmigt "im Rahmen waidgerechter Ausübung der Jagd".

In diesen und vielen anderen Fällen prallen einige gruppenspezifische Werte mit solchen der Allgemeinheit zusammen, die das Grundgesetz schützt. Dabei handelt es sich nicht etwa um Gesetzeslücken, sondern um ganz normale Paradoxien innerhalb der pluralistischen Moderne. Ein Bündel an Grundüberzeugungen und Grundrechten vorausgesetzt, differenzieren sich diese in so viele unterschiedliche Anwendungen und Interpretationen aus, dass es nicht nur zu erheblichen Interessens-, sondern auch moralischen Konflikten kommen kann. Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Beispiel ließ sich in Westeuropa kein Konsens mehr erzielen, ob die Abtreibung eines Fötus von unter drei Monaten die Tötung eines Menschen ist. Ein solcher Konsens wird sich wohl nie wiederherstellen lassen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, warum jeder selber entscheiden darf, ob er seine Gesundheit mit Zigaretten aufs Spiel setzt.

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