Cornelius Gurlitt:Umkämpftes Erbe

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  • Gurlitts Testament könnte nun doch juristisch angezweifelt werden, erklärt der Anwalt der Cousine von Cornelius Gurlitt.
  • Das Kunstmuseum Bern äußert sich nur vage und will die neue Lage nicht kommentieren.

Es ist nicht abzusehen, wie sich die juristische Auseinandersetzung um das Erbe von Cornelius Gurlitt entwickelt. Der Anwalt von Cornelius Gurlitts Cousine Uta Werner erklärte am Montag der SZ, es werde nun doch erwogen, das Testament Gurlitts juristisch anzuzweifeln. Erst vergangene Woche hatte die Familie erklärt, sie werde den letzten Willen des am 6. Mai gerstorbenen Kunstsammlers nicht anfechten, der das Kunstmuseum Bern als Alleinerben eingesetzt hatte.

Vorerst dringe man auf eine außergerichtliche Einigung. "Wir werden Schritt für Schritt vorgehen", sagte der Anwalt Wolfgang Seybold. "Wir werden uns jedenfalls nicht kampflos geschlagen geben." Ob Uta Werner, die wie ihr Bruder Dietrich Gurlitt im Testament übergangen wurde, dem von Seybold umrissenen Kurs folgen wird, ist aber offen.

Die Familie hatte öffentlich erklärt, für den Fall, dass Bern das Erbe ausschlage, werde sie die Provenienzrecherche durch die Taskforce vorläufig fortsetzen lassen, Raubkunst schnellstmöglich an die Nachfahren der jüdischen Besitzer zurückgeben und die der "Entarteten Kunst" zugehörigen Werke als Leihgabe oder Stiftung der Öffentlichkeit zugänglich machen. Von ihrer Absicht, vor Gericht um das Erbe zu kämpfen, war bislang keine Rede.

Kunstkrimi um Gurlitt-Erbe
:Bedingungslose Rückgabe

Im Fall, dass sie doch noch erbt, wird die Familie Gurlitt alle NS-Raubkunst aus der Sammlung an die Nachfahren der Opfer zurückgeben. Mit der Ankündigung wollen die Verwandten des Kunstsammlers offenbar zeigen, wie sehr sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind.

Von Catrin Lorch und Jörg Häntzschel

Dennoch hatte Seybold ein psychiatrisches Gutachten anfertigen lassen, das der Süddeutschen Zeitung vorlag (gestrige Ausgabe). Darin wird behauptet, dass bei Gurlitt die Fähigkeit zur "freien Willensbildung" aufgehoben war. Folgt man der Argumentation des Gutachters Dr. Helmut Hausner, wäre das Testament ungültig.

Das Kunstmuseum Bern, das Gurlitt in seinem Testament vom 9. Januar 2014 als Alleinerben eingesetzt hat, äußerte sich bisher nur in denkbar dürren Worten zu der neuen Lage: "Wir haben die Neuigkeiten zur Kenntnis genommen und werden sie selbstverständlich in unsere Überlegungen einbeziehen, sie aber nicht kommentieren."

© SZ vom 18.11.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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