Weitere Briefe:Jung und alt

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Die von der Politik geduldete Krise der Geburtshilfe wurde jüngst in einem Artikel beschrieben - gut so, meint eine Leserin. Eine andere sieht alte Chefs skeptisch.

Geburtshilfe - keine Nebensache

"Schwierige Geburt" vom 26. Juli: Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es bekanntermaßen zu spät. Als Mutter und auch Großmutter einer Enkelin verfolge ich die aktuellen, zunehmenden Probleme in der Geburtshilfe aufmerksam. Mit Bedauern muss ich feststellen, dass die zahlreichen Aktivitäten der Elterninitiative Mother Hood leider kaum von der Gesellschaft, und schon gar nicht von den etablierten Parteien, wahrgenommen werden.

Der oben genannte, hervorragende Artikel von Jakob Schulz in der SZ weist deutlich und an adäquater Stelle auf die zunehmenden Probleme hin. Es bleibt zu hoffen, dass er als lautstarke Unterstützung der wenig stimmgewaltigen Gruppe der werdenden Mütter, Neugeborenen und Familien einige unserer Politiker aufrüttelt und nicht noch mehr Geburtsabteilungen geschlossen werden. Eltern und Großeltern sind eine große Wählergruppe. Hoffentlich erkennen dies die etablierten Parteien nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Lucia Hirmer, München

Das Alter der Gestalter

"Hör doch mal auf, Alter!" vom 22./23. Juli: Es gibt eine große Differenz zwischen Verwalten und Gestalten. Bis wann kann man noch gestalten? Wie lange kann man weitermachen mit reinem Verwalten? In vielen Führungsfunktionen reicht es, auf Ereignisse zu reagieren und aufgrund seiner Erfahrung "gut" oder "schlecht" zu sagen. Aber wenn jemand den Weg nach vorne ausmalen soll, sollte man berücksichtigen, dass ab 48 die Kreativität nachlässt. Die Welt braucht insbesondere Gestalter. Bei Großorganisationen sollten schon deswegen eine Altersgrenze sowie eine maximale Amtszeit festgelegt werden. Gestalter 60-65, Verwalter 70-72. Amtszeit 6-8 Jahre. Sybe Visser, Dortmund

Vertrauensbildende Maßnahme

"Ein Protokoll, das nichts protokolliert, ist keines" vom 21. Juli: In allen Gerichtsverfahren sollten Aufzeichnungen mit Tonträgern gemacht werden. Angesichts des geringen Aufwands einer solchen Aufzeichnung und der Möglichkeit einer Löschung der Aufnahmen nach einer gewissen Zeit ist es nicht nachvollziehbar, warum sich die Gerichte der modernen Technik bisher verschließen. Dies sollte für alle und das gesamte Verfahren einschließlich der Plädoyers und vor allem auch für Gutachten gelten. Die bisherige Praxis mutet geradezu abenteuerlich an und dient nicht dazu, das Vertrauen in unsere Gerichte günstig zu beeinflussen. Dr. Peter H. Roth, München

© SZ vom 29.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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