Weitere Briefe:Falscher Ansatz

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Ein Leser beklagt die nicht vorhandene Präventionspolitik bei Diabetes. Eine Leserin kämpft für die Besserstellung von pflegebedürftigen Behinderten. Eine andere sieht in blühenden Zwischensaaten nicht nur Gutes.

Falscher Ausgleich

In seinem Artikel "Dickes Problem" vom 10. November schreibt Dietrich Garlichs ganz richtig, Deutschland sei in Sachen gesundheitlicher Prävention ein Entwicklungsland. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind für diese Entwicklung mitverantwortlich. Grund hierfür ist der Risikostrukturausgleich, welcher den GKV für jeden insulinpflichtigen Diabetiker 2500 Euro pro Jahr beschert. Die GKV haben kein Interesse an Prävention, weil sie für kranke Diabetiker mehr Geld einstreichen als für gesunde Übergewichtige. Bei derzeit etwa acht Millionen Diabetikern in Deutschland kann man sich leicht ausrechnen, um welche Summen es geht.

Nur so ist zu erklären, dass eine strukturierte Ernährungsberatung nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten ist. Ein motivierter, übergewichtiger Patient, der verhindern möchte, an Diabetes mellitus Typ-2 (Altersdiabetes) zu erkranken, muss die Beratung zur Lebensstiländerung selbst bezahlen. Die GKV übernehmen die Schulungskosten, wenn aus dem zwar übergewichtigen, aber ansonsten gesunden Menschen, ein Diabetiker und somit ein Kranker geworden ist. Mit Prävention hat das nichts zu tun. Aber wenigstens klingelt die Kasse.

Dr. Richard Essler, Kissing Internist und Diabetologe DDG

Mangelnde Pflege

"Zu jung fürs Heim" vom 10. November: Kim Björn Becker schreibt ganz richtig, dass es Menschen mit Intelligenzminderung, zum Beispiel Menschen mit Down-Syndrom, nicht ins klassische Pflegeheim zieht. Menschen mit Behinderung - ob jung oder alt - möchten nicht in der Pflege versorgt werden, sie wollen vielmehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Und diese Teilhabe ermöglichen Wohnstätten für Menschen mit Behinderung. Hier gibt es allerdings seit vielen Jahren ein großes Problem, was im Beitrag der SZ leider nicht erwähnt wird: Wer in einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderung lebt und zusätzlich Pflege braucht, erhält dafür nicht die Pflegeversicherungsleistung, die jedem anderen Pflegebedürftigen zustehen würde. In der Wohnstätte gibt es für die Pflege nur eine pauschale Abgeltung von maximal 266 Euro pro Bewohner im Monat, der individuell festgestellte Pflegegrad eines Menschen spielt dabei keine Rolle. Weil der tatsächliche Pflegeaufwand nicht ausreichend vergütet wird, ist es für Menschen mit Behinderung mit hohem Pflegebedarf sehr schwer, überhaupt einen Platz in einer Wohnstätte zu finden.

Das ist aber noch nicht alles: Diese pauschale Vergütung, die allein der Kostendeckelung in der Pflegeversicherung dient, soll ab 2020 auch auf bestimmte ambulante Wohngemeinschaften ausgeweitet werden. So sieht es das Pflegestärkungsgesetz III vor. Dann ist zu befürchten, dass stark pflegebedürftige Menschen mit Behinderung in Zukunft nicht in Wohngemeinschaften ein Zuhause finden können, sondern stattdessen in Pflegeheime gedrängt werden. Die Ziele des Bundesteilhabegesetzes werden auf diese Weise ins Gegenteil verkehrt.

Ulla Schmidt, Berlin Bundesvorsitzende der Lebenshilfe

Dann wird eben gespritzt

"Saatkunst" vom 10. November: Gerade kam ich dazu, Rudolf Neumaiers Artikel über die Zwischensaaten zu lesen, sehr schön! Was allerdings vergessen wird - und so ist es im Leben, es gibt nie das nur Gute - die Kulturen frieren nicht immer ab und dann wird in der Regel Glyphosat gespritzt. Zu mir sagte mal ein Landwirt: lieber Glyphosat als pflügen. Das fand ich sehr hart.

Elke zu Münster, Hamburg

© SZ vom 27.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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