Wechselmodell:Es kann gut laufen

Lesezeit: 2 min

Wenn sich ein Paar scheiden lässt, stellt sich die Frage, wer die Kinder betreut. Das sogenannte Wechselmodell wird in Deutschland noch gerne verteufelt. Eine Leserin und ein Leser berichten von ihren positiven Erfahrungen damit.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

"Fliegender Wechsel" vom 17. März und "Verordnen hilft da nicht" vom 9. März:

Dass die deutschen Familiengerichte nun endlich mehr das sogenannte Wechselmodell unterstützen, ist eine große Errungenschaft. Selbstverständlich ergibt dies nur Sinn, wenn Vater und Mutter beide ihre Kinder aufnehmen möchten, denn Kinder einem Elternteil "aufzudrücken", ist kaum wünschenswert. Dank des Wechselmodells sind beide Elternteile gleichberechtigt und verpflichtet, und das ist gut so. Selbstredend sollten damit auch Unterhaltsverpflichtungen unter den Ehegatten - nach einer kurzen Übergangszeit zur möglicherweise erforderlichen beruflichen Neuorientierung - ausgeschlossen und Unterhaltsverpflichtungen für die Kinder paritätisch übernommen werden.

Meine Ex-Ehefrau und ich praktizieren das Wechselmodell seit mehr als zehn Jahren problemlos und im Einvernehmen mit unseren drei Kindern. Die Betreuungszeiten werden zu Jahresbeginn für zwölf Monate stundengenau vereinbart und über das Gesamtjahr gerechnet je hälftig erbracht. Die für die Kinder anfallenden Kosten werden monatlich notiert und - unter Anrechnung des Kindergeldes - hälftig getragen. Wir beide sind berufstätig, wohnen - bewusst gewählt - im gleichen Stadtviertel, und Unterhaltsverpflichtungen leisten wir untereinander nicht. So läuft es - soweit man bei Scheidungskindern überhaupt dieses Wort nutzen kann - gut! Prof. Torsten Kirstges, Wilhelmshaven

Blick nach Frankreich lohnt sich

Die Zahl der Familien, in denen sich Mutter und Vater um eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbsarbeit und der Kinderbetreuung bemühen, nimmt in der Tat zu. Väter treten aber keinesfalls "blindwütig", sondern nur folgerichtig dafür ein, die Möglichkeit zu bekommen, nach einer Trennung die Beziehung zu den Kindern weiterzuführen. Dafür, dass das Wechselmodell vielen Alleinerziehenden ein "Albtraum" und für viele Scheidungskinder ein "Horror" sein soll, hätte ich gerne Belege. Natürlich gibt es immer Extremfälle, in denen die Partner kein Wort mehr miteinander reden und ihre Grabenkämpfe auf dem Rücken der Kinder austragen. Wenn aber mittlerweile jede zweite Ehe in Deutschland geschieden wird, darf man davon ausgehen, dass bei einem Großteil der Ex-Partner eine gewisse Bereitschaft zur Kooperation da ist, schon der Kinder wegen.

Kompromisse und guter Wille sind für das Wechselmodell nötig, aber es ist machbar. Das erlebe ich selbst seit mehr als sechs Jahren. Bei ausreichender räumlicher Nähe bedeutet ein wöchentlicher Wechsel keinesfalls jedes Mal einen "Umzug" für das Kind. Meine Tochter findet es völlig normal, dass ihr Halbbruder nur die Hälfte der Woche und jedes zweite Wochenende bei uns ist, er wiederum lebt ohne Probleme in beiden Welten und hat sich dort gut eingerichtet. Und zur Frage des Geldes: Kinder dürfen nicht als "Faustpfand" im Streit um den Unterhalt missbraucht werden. Vielleicht hilft dem Gesetzgeber ein Blick über die Grenze nach Frankreich, wo schon lange das Wechselmodell die Regel ist. Durch dessen sachliche Analyse ließen sich bei der Gesetzesausgestaltung sinnvolle Regelungen herausfiltern und Fehler vermeiden. Johanna Schilling, Oberhausen

© SZ vom 23.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: