Steuern:... und wieder zahlen die Bürger

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Die Stromkonzerne aber dürfen sich über sechs Milliarden Euro Rückzahlung von der Regierung Merkel freuen. Über diesen sozialpolitischen Skandal empören sich SZ-Leser.

"Sozialpolitische Peinlichkeit nach sieben Jahren" vom 9. Juni, "Milliarden für die Konzerne" vom 8. Juni:

Über den Tisch gezogen

Der Artikel von Nico Fried gehört mit fett gedruckten Lettern als Schlagzeile auf die erste Seite. Handelt er nicht von einem schönen Beispiel, wie der Steuerzahler von der Politik, hier Merkel und Westerwelle, mit schönen Worten über den Tisch gezogen wird? Und die gut bezahlten ministerialen Verantwortlichen sollten für ihren juristischen Pfusch zur Rechenschaft gezogen werden. Fried drückt sich noch viel zu zurückhaltend aus: Das hier ist keine nebensächliche Peinlichkeit, sondern ein Skandal! Kein Wunder, dass sich so viele Mitbürger von der Politik nicht ernst genommen fühlen. Dr. Matthias Krause, Bad Honnef

Doppelt getroffen

Nur allzu oft liest man, dass die Wirtschaft ebenfalls an diversen Kosten beteiligt wird, was auch immer sich irgendeine Regierung ausdenkt, um noch mehr Geld in die Finger zu bekommen. Warum nennt eine Zeitung wie die SZ das Kind nicht beim Namen? Die Wirtschaft druckt kein Geld, sie erwirtschaftet es durch den Verkauf von Dienstleistungen und Waren. Und dieser Verkauf muss die Kosten decken, was bei höheren Belastungen durch den Staat zwangsläufig eine Kostensteigerung zur Folge haben muss. Wer bezahlt somit die Beiträge der Wirtschaft? Wir als Verbraucher, Bürger und Steuerzahler! Nur zu oft verstecken Regierungen die Mehrbelastung der Bürger auf diese oder ggf. auch andere Art und Weise. Die Kürzungen von Sozialleistungen treffen deren Empfänger somit doppelt. Auf der einen Seite bekommen sie weniger Geld vom Staat, auf der anderen Seite steigen auf Grund der Teuerung die Lebenshaltungskosten. Josef Feuerstein, Markt Schwaben

Fiskalpolitisches Desaster

Das von Merkel verantwortete Sparpaket von 2010 entpuppt sich ohne Brennelementesteuer und fehlender Transaktionssteuer als einseitiger sozialpolitischer Kahlschlag. Doch dieser sozialpolitische Skandal stellt auch ein fiskalpolitisches Desaster dar: Hier wurden durch eine dilettantische Steuerkonstruktion sechs Milliarden Euro verbrannt und die Gesamtrechnung für die Abschaltung der Atomkraft weiter zugunsten der Konzerne verändert. Bislang sollten diese 24 Milliarden in einen Fonds zahlen, der nach Einschätzung vieler Experten nicht ausreichen wird. Jetzt sind es nur noch 18 Milliarden, das bedeutet bei Kosten von mindestens 30 Milliarden Euro eine Verpflichtung von 60 Prozent. Diesen Sieg der Energieunternehmen hat die Börse mit kräftigen Kursausschlägen für Eon und REW belohnt. Darauf ein Prosit mit Schampus... Pit Wenninger, Bremen

Über dem Gesetzgeber

Dem Kommentar von Wolfgang Janisch, der zu dem Schluss kommt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Gesetzgeber betreffend die Brennelementesteuer nicht in die Parade hätte fahren dürfen, kann nur zugestimmt werden. Entgegen der Auffassung des BVerfG handelt es sich bei der Brennelementesteuer ganz offensichtlich um eine Verbrauchsteuer, denn besteuert wird der Verbrauch eines Brennelements. Die Steuer wird jeweils beim Ersatz eines verbrauchten Brennelements durch ein neues fällig. Dass es in der Gesetzesbegründung seinerzeit hieß, dass es den Stromerzeugern nur in geringem Maße möglich sein werde, die Zusatzkosten auf die Kunden abzuwälzen, kann bei der Frage: Verbrauchsteuer ja oder nein keine Rolle spielen. Wäre das der Fall, so wäre die Definition der Steuerart von der wirtschaftlichen bzw. konjunkturellen Lage abhängig, offensichtlich ein Unsinn. Die Brennelementesteuer ist ebenso eine Verbrauchsteuer wie beispielsweise die auf den Verbrauch von Schweröl in Kraftwerken erhobene Steuer. Im Übrigen fragt sich, wer letztendlich auf den Kosten der Steuer sitzen bleibt. Es ist wohl immer der Endverbraucher, dem vom Kraftwerkbetreiber die Kosten, wie auch immer, in Rechnung gestellt werden. Der Europäische Gerichtshof hatte übrigens die Steuer 2015 für rechtens erklärt. Die vorliegende Entscheidung ist ein weiteres Bespiel dafür, wie das BVerfG dazu neigt, sich über das Grundgesetz und den Gesetzgeber zu stellen, auch wenn es sehr gute Gründe dafür, die Grundgesetzkonformität eines Gesetzes anzuerkennen. Etwas Bescheidenheit und im Zweifel Anerkennung der demokratischen Willensbildung täte gut, auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Rechts und von Gesetzen, deren Sinn vom Bürger allein aufgrund seines normalen Menschenverstandes begriffen wird. Dr. Heiko Barske, Seefeld

Den Amoklauf stoppen

Die Merkel-Regierung hätte die Brennelementesteuer zu Lasten der EVUs und ihrer Stromkunden nicht einfach so freihändig erfinden dürfen, sagt das Gericht. Aber in Sachen Kernenergie ist die Regierung offenbar nur zu unseriösen Handlungen fähig, der selbsterzeugten Mainstream-Meinung folgend. Das fällt natürlich bei seriösen Juristen auf. Und die Brennelementesteuer ist nur ein Beispiel, auch die Schnellabschaltung der KKW nach Fukushima ist höchstrichterlich für rechtsfehlerhaft befunden worden. Offenbar ist die gesamte Energiewirtschaft dieser Regierung inklusive des vollständig planwirtschaftlichen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das den Bürgern jährlich sagenhafte 25 Milliarden Euro aus der Tasche zieht, nach dem Mainstream konzipiert. Dabei bleiben technische, wirtschaftliche und juristische Vernunft unbeachtet. Zeit, den Amoklauf zu stoppen! Matthias Holl, Essen

© SZ vom 14.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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