Raserurteil:Falsches Zeichen

Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich das Mordurteil einer unteren Instanz gegen zwei Berliner Raser aufgehoben. Das hält ein Leser für kontraproduktiv. Aus seiner Sicht hat der Mordvorwurf gegen die beiden Hand und Fuß.

"Gefährder, nicht Mörder" vom 2. März:

Für Wolfgang Janisch ist die Ablehnung des Bundesgerichtshofs (BGH) richtig. Für ihn sind die Raser keine Mörder. Er bezweifelt, dass der Raser den Tod anderer Menschen billigend in Kauf nimmt, weil er eventuell selbst ums Leben kommen könnte. Er redet von lauter logischen Brüchen. Für mich bestehen die logischen Brüche im Urteil des BGH. Wer mit sehr hoher Geschwindigkeit in der Innenstadt unter Missachtung aller Verkehrsregeln unterwegs ist, wer sich also besonders heimtückisch gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern verhält, erfüllt ein Mordmerkmal. Im Artikel heißt es: "Wer die Straße zur Spaßarena macht, begeht einen zivilisatorischen Bruch. Er kündigt die Minimalstandards des Zusammenlebens auf." Zum Zweiten sind auch die niedrigen Beweggründe gegeben. Wer den persönlichen Kick durch halsbrecherische Fahrten sucht und dabei den Tod anderer Verkehrsteilnehmer absichtlich in Kauf nimmt, ist für mich ein Mörder. Auch dieses Urteil liefert wieder mit fragwürdigen juristischen Interpretationen den stringenten Beweis dafür, dass in unserem Rechtsstaat alles zum Schutz der Täter getan wird, aber nichts für die Opfer. Für die Opfer und deren Angehörige ist dieses Urteil des BGH die reinste Verhöhnung.

Die illegalen Rennen einiger PS-getriebener Wahnsinniger sind Ausdruck einer zunehmenden brutalen Rücksichtslosigkeit und bedrohen damit das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Mit diesem Urteil werden die falschen Zeichen gesetzt. Karl-Heinz Hofmann, Glashütten

© SZ vom 21.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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