Weil sie ihren Sohn häufig nicht zur Schule schickte, muss eine Mutter jetzt sechs Monate ins Gefängnis. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.
"Eltern haften für ihre Kinder" heißt es. Das musste nun auch eine Mutter aus Hessen erfahren. Weil sie ihren Sohn häufig nicht zur Schule schickte, muss die Frau für sechs Monate ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in letzter Instanz zwei vorangegangene Urteile, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Bild vergrößern
Der Sohn schwänzte die Schule - jetzt muss die Mutter deswegen in Haft. (© dpa/dpaweb)
Anzeige
Da mildere Strafen nichts bewirkt hatten, war die Frau vom Amtsgericht Lampertheim und vom Landgericht Darmstadt wegen "hartnäckigen Entziehens" ihres Kindes von der Schulpflicht zur gesetzlich möglichen Höchststrafe verurteilt worden. Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau hatte ihren minderjährigen Sohn von November 2008 bis Februar 2009 an insgesamt 37 einzelnen Tagen nicht zur Schule geschickt.
Der Junge stand den Angaben zufolge zu diesem Zeitpunkt auf dem Wissensstand eines Sonderschülers der 4. Klasse, obwohl er altersgemäß die 9. Klasse hätte besuchen müssen. Schon seit 2004 war das Kind "die meiste Zeit" nicht zur Schule gegangen, wie es weiter hieß. Die Mutter wurde daraufhin zunächst zu einer Geldstrafe, später zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, ohne dass dies etwas an ihrem Verhalten geändert hätte. D
as Oberlandesgericht verwies darauf, dass die allgemeine Schulpflicht dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Herausbildung zu einem verantwortungsbewussten Staatsbürger diene. Die Eltern hätten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Die Höchststrafe beurteilten die Richter als gerechtfertigt, da mildere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt hätten.
- Internat für Schulschwänzer Flucht unmöglich 30.11.2010
- Fauler Lehrer schwänzt Unterricht 1250 Stunden zu wenig 18.12.2008
- Aktion gegen Schwänzer "Ein Schraubenzieher für schwierige Fälle" 28.01.2009
- Entscheidung zu Religionsfreiheit Schulfrieden gefährdet - Muslim darf nicht beten 30.11.2011
- Stadtplan München Highlights auf der Karte 30.11.2010
- Urteil am Bundesverwaltungsgericht Richter verbieten Berliner Muslim Beten in der Schule 30.11.2011
- Lehrer mit Beamtenstatus Unterricht jetzt - Kosten später 30.11.2011
(sueddeutsche.de/dapd/holz)
Venizelos kritisiert IWF-Chefin
Sie sollten erst einmal IHRE psychischen Probleme lösen, bevor Sie sich für andere zuständig fühlen.
Awesomeness (8:20 Uhr) "Vielleicht nicht gerade F.J. Neffe, der mit Sicherheit heute wieder mit seinem Coué und der NEUEN ich-kann-Schule andackeln wird."
F.J. Neffe (13:42 Uhr) "Als Ich-kann-Schule-Lehrer frage ich..."
Einfach spaßig, wie vorhersehbar manche Leute in ihrer Einfältigkeit sind, vor allem, wenn sie glauben, sie hätten das Ei des Kolumbus entdeckt.
sieht anders aus. Was soll diese drakonische Strafe bringen? Oder war das gar nicht mehr die zentrale Frage? Handelt es sich bei dem Urteil vielleicht eher um die Manifestation des Wunsches nach Genugtuung für konsequentes Nichtbeachten vorangegangener Ermahnungen? Die Wiedergutmachung für einen, in seiner Berufsehre getroffenen, Staatsdiener? Die Zukunft wird es zeigen, ich befürchte alledings, dass aus dem Jungen kein Einserschüler mehr wird und wenn er auch noch so regelmäßig die Schulbank drückt. Wahrscheinlich weil er in Gedanken immer bei seiner Mutter ist, die seinetwegen im Knast sitzt.
Der zuständige Jugendamts-Mitarbeiter sollte am besten auch gleich ins Kittchen ! Hat er doch der Geschichte seit 2004 (!!!) zugesehen, und erst nach 7 Jahren , nachdem das Kind hoffnungslos verloren ist, wird man aktiv ?? Ja le ck mich doch !!
Sehr gut.
Genau das ist der Punkt .. Die Hintergründe der 'Affäre'.
Und nun darf sie Tüten kleben.
Paging