Solidaritäts-Demonstrationen und "Emmely-Superstar"-Rufe: Die gefeuerte Kassiererin wird für ihren Sieg beim Bundesarbeitsgericht gefeiert - und erhält einen besonderen Händedruck.
Gleich wird der Vorsitzende aufstehen, mit seinen Kollegen ins Hinterzimmer gehen und beraten, was er verkünden soll, im Namen des Volkes - da sagt er noch den Satz, der ihn sehr unterscheidet vom Volk: "Es handelt sich um einen Einzelfall", sagt Burghardt Kreft, "und wir müssen die Umstände dieses Einzelfalls abwägen."
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Wird nach ihrem Sieg vor dem Bundesarbeitsgericht gefeiert wie ein Superstar: Kassiererin Emmely. (© dpa)
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Einzelfall? Wenn es das wäre, hätte dieser Prozess gewiss nicht dieses Aufsehen erregt. Die Richter beraten, ob die Lebensmittelkette Kaiser's Tengelmann einer Kassiererin kündigen darf, weil die zwei Pfandbons für sich eingelöst hat, die ihr nicht gehörten; zwei Pfandbons im Wert von 48 und von 82 Cent.
Das Arbeitsgericht Berlin und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg haben diese Frage mit ja beantwortet. Nachdem in den vergangenen Monaten mehrere Fälle publik geworden sind, in denen Arbeitnehmer wegen sechs Maultaschen oder einer Frikadelle gekündigt worden waren, gibt es nun gewisse Erwartungen an das Bundesarbeitsgericht. Es soll Schluss machen mit einer Praxis, die mit Arbeitnehmern umso unnachsichtiger zu verfahren scheint, je niedriger die in der Betriebshierarchie stehen und je geringer das Vergehen ist, das ihnen vorgeworfen wird.
Ungefragte Professoren
Professoren aus ganz Deutschland haben den Richtern in den vergangenen Wochen ungefragt Gutachten zugeschickt, wie sie in dem Fall zu entscheiden hätten. Das Medieninteresse ist so groß, dass das Bundesarbeitsgericht ein Akkreditierungsverfahren veranstaltete, und weil die Erfurter Richter so etwas zum ersten Mal machten, mussten sie sich erstmal bei ihren Kollegen vom Bundesverfassungsgericht erkundigen, wie das überhaupt funktioniert.
Vor dem Gebäude demonstriert ein "Komitee 'Solidarität mit Emmely'", es reden eine Vertreterin des DGB und einer, der als Edmund vorgestellt wird und von der Marxistisch Leninistischen Partei Deutschlands, "der hiesigen", kommt.
An der Hand von Bodo Ramelow
Als Emmely, die gefeuerte Kassiererin, sich dem Gebäude vom Ententeich her nähert, geht schnurstracks ein Mann auf sie zu, eine Batterie von Kameraleuten hinter sich her ziehend, reicht ihr die rechte Hand, legt die linke obendrauf und stellt sich vor, er sei Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der Linken im Thüringer Landtag.
Er schaut ihr tief in die Augen, lässt ihre Hand nicht los und spricht: "Ich wünsche Ihnen viel Kraft." Dann darf sie weitergehen, worauf aber gleich der Sprecher vom Solidaritätskomitee ausruft: "Hier ist Emmely, der Star des Tages!" Es gab vielleicht mal eine Phase in dieser Auseinandersetzung, da wollte diese Kassiererin einfach nur ihren Arbeitsplatz wiederhaben. Jetzt ist sie eine Symbolfigur, für alles, was gerade tatsächlich oder vermeintlich schiefläuft im Land.
Was ist bescheuerter?
Ausgelöst wurde dieser Fall dadurch, dass am 12. Januar 2008 in der Filiale von Kaiser's in Berlin-Hohenschönhausen, Ecke Hauptstraße/Rhinstraße, zwei Pfandbons liegengeblieben waren. Ein Kunde hatte sie im Backshop vergessen, der Filialleiter bat die Kassiererin, sie ins Kassenbüro zu legen, für den Fall, dass der Kunde sich noch melden sollte. Es meldete sich keiner, stattdessen aber kaufte die Kassiererin, die inzwischen unter dem Pseudonym "Emmely" in ganz Deutschland bekannt ist, zehn Tage später selber in der Filiale ein, legte dabei die beiden Pfandbons vor, 48 Cent und 82 Cent; so sparte sie 1,30 Euro auf ihren Einkauf.
Man kann sich nun fragen, was bescheuerter ist: dass sich daraufhin ein Marktleiter, eine Distriktmanagerin, zwei Betriebsräte, die Personalabteilung und anschließend ein Richter des Arbeitsgerichts, ein Richter des Landesarbeitsgerichts und jetzt drei Richter des Bundesarbeitsgerichts, Besoldungsstufen R6 und R8, macht Grundgehälter von 7979,62 und 8820,59 Euro, mit einem Vorgang von 1,30 Euro befassen? Hat man bei Kaiser's nichts Besseres zu tun, als mittlerweile zweieinhalb Jahre lang Erbsen zählen zu lassen? Oder ist es mindestens genauso bescheuert, dass eine Kassiererin, damals 50 Jahre alt, drei Kinder, seit 31 Jahren im Betrieb, wegen 1,30 Euro ihre gesamte berufliche und materielle Existenz aufs Spiel setzt?
Mitschuldige an der Kasse
Dass sie die Pfandbons an sich nahm, obwohl sie kein Recht dazu hatte - das bestreitet Emmely inzwischen nicht mehr. Dies hat sie vor den unteren Instanzen getan, nun wählt ihr Rechtsanwalt Benedikt Hopmann eine andere Strategie. Er sagt, die Pfandbons seien doch in Wahrheit herrenlos gewesen, deswegen habe Emmely sich hier weder einen Diebstahl noch eine Unterschlagung zuschulden kommen lassen.
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Hass auf Homosexuelle
Diese Frau hat zunächst die Bons, die ihr der Chef anvertraut hatte, um sie den Kunden evtl. zurückzuerstatten, an sich genommen und eingetauscht, sprich: gestohlen. Dann hat sie diesen Tatbestand hartnäckig geleugnet und versucht, den Diebstahl einer Kollegin zuzuschieben - und jetzt tritt sie in der Rolle des Opfers bzw. der Heldin auf - da stimmt etwas nicht !
.... na ja wer sich angesprochen Fühlt der hat ja wenigstens noch ein "Gewissen!"?
Es ist nicht der Unternehmer, der die Löhne zahlt - er übergibt nur das Geld. Es ist das Produkt, das die Löhne zahlt.
Henry Ford
Alles, was gegen das Gewissen geschieht, ist Sünde.
Thomas von Aquin
Erst kommt das Fressen, dann die Moral.
Bertolt Brecht
Moralisten sind Menschen, die sich dort kratzen, wo es andere juckt.
Samuel Becket
;-)
LG
generell für Arbeitgeber, oder speziell für Kaiser's?
Was Kratzt mich (Fr. Emmely) die Moral wenn's Um meinen Job geht, ganz nach dem Konrad Adenauer Zitat: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
P.S. Berauschen tue ich mich nicht am Sieg von Frau "Emmely Superstar" , die Frau tut mir eher Leid, sondern an der Niederlage eines Weiteren Gewissenlosen Sklaventreibers der nur allein auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist ohne Rüchsicht auf Die Leute die die Wirkliche Arbeit machen und dafür nur einen Hungerlohn erhalten.
Leider - oder zum Glück - nicht Arbeitgeber, antworte ich dennoch: das mit dem Lügen stimmt so nicht ganz. Neben dem moralischen Aspekt darf man natürlich auch nach dem Gesetz keinen Unschuldigen eine (Straf-)Tat nachreden.
Doch hier kommt es vor allem auf eben den moralischen Aspekt an. (Dieser Frage darf sich der Leser, der gerade vom Sieg der Klasse der Lohnknechte über die Klasse der Kapitalisten berauscht, "Emily Superstar" feiert, entziehen. Muss er aber nicht.)
Paging