Studienplatzbörse:Neues Spiel, neues Glück

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Das Chaos bei der Studienplatzvergabe hält an. Wer noch immer nicht zugelassen wurde, hat ab März eine neue Chance. Dann startet die zentrale Studienplatzbörse. Was es zu beachten gibt.

Am 1. März startet die offizielle Restplatzbörse für Studienbewerber wieder. Die Seite www.freie-studienplaetze.de richtet sich an Bewerber, die im normalen Vergabeverfahren leer ausgegangen und kurz vor Semesterbeginn noch auf der Suche sind. Sie finden ein bundesweites Verzeichnis mit freigebliebenen Plätzen für das kommende Sommersemester. Darauf weist die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund hin, die das Projekt mitbetreut.

Jeder Platz besetzt: Wer noch immer eine Uni sucht, kann ab März sein Glück an der Studienplatzbörse versuchen. (Foto: Foto: dpa)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Restplatzbörse finden Sie auf den kommenden Seiten.

Welche Studiengänge finde ich in der Börse?

Zum einen werden örtlich zulassungsbeschränkte Angebote aufgelistet. Das sind Studiengänge, bei denen die jeweilige Hochschule Aufnahmekriterien wie den Notenschnitt vorgibt und die nicht zentral von der ZVS vergeben werden. Zum anderen werden zulassungsfreie Studienangebote erfasst, die womöglich eine Ausweichmöglichkeit für abgelehnte Bewerber sind.

Bewerbungen müssen direkt an die angegebene Hochschule gesandt werden. In der Studienplatzbörse sollen Bewerber hierfür die passenden Kontaktdaten und Ansprechpartner finden. Bei ihnen müssen sie sich zunächst erkundigen, welche Unterlagen sie einreichen müssen. Denn jede Hochschule hat ihre eigenen Regeln dafür, wie sie Restplätze vergibt.

Bewerbungen müssen direkt an die Hochschulse gesendet werden, beispielsweise an die Humboldt Universität Berlin. (Foto: Foto: ddp)

Nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sind die Informationen tagesaktuell. Allerdings liegt es in der Hand der Hochschulen, freie Plätze zu melden. Wie schnell sie dabei reagieren, kann also unterschiedlich sein. Häufiges Nachschauen lohne sich daher, empfiehlt die HRK.

Am 15. Januar ist an vielen Hochschulen zwar die Frist für Bewerbungen zum kommenden Sommersemester ausgelaufen. Das Angebot an Restplätzen lässt sich aber erst viel später absehen. Denn erst starten die regulären Vergabeverfahren. Danach werden übrige Plätze in Nachrückverfahren vergeben. Und erst dann beginnen die Losverfahren für Studienplätze, die auch von Nachrückern nicht angenommen wurden.

Wer Post im Briefkasten findet, darf sich freuen. (Foto: Foto: iStock)

Ob Bewerber im Losverfahren Glück hatten, erfahren sie von der jeweiligen Hochschule. Wer Post von ihr im Briefkasten findet, kann sich freuen: Nach Angaben der HRK gibt es eine Rückmeldung nur bei einer Zusage. Ablehnungsbescheide werden nicht verschickt.

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