Prozess: Geschäfte mit Dissertationen:Drei Jahre Haft für Doktormacher

Lesezeit: 1 min

Der Chef einer Wissenschafts-Beratungsfirma muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er Promotionswilligen gegen Honorar zum Doktortitel verholfen hat.

Im bundesweit ersten großen Prozess um Geschäfte mit Doktortiteln ist der Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsfirma aus Bergisch Gladbach zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der Chef einer Beratungsfirma, Martin D. (l), und sein Rechtsanwalt im Saal des Landgerichts in Hildesheim. Das Landgericht sprach den 52-Jährigen der Bestechung in 61 Fällen schuldig. (Foto: Foto: dpa)

Das Landgericht Hildesheim sprach den 52-Jährigen am Montag der Bestechung in 61 Fällen schuldig und verhängte zusätzlich eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro. Der Chef des Instituts hatte promotionswillige Kandidaten an einen Jura-Professor der Universität Hannover vermittelt und ihm dafür Honorar gezahlt.

Oft erfüllten die Bewerber gar nicht die Voraussetzungen. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte Revision an. Der Angeklagte, selbst Doktor der Philosophie, will nicht gewusst haben, dass die Honorarzahlungen strafbar waren. Diese Version hielt das Gericht aber für unglaubwürdig.

"Dem Angeklagten war klar, dass der Professor für die Annahme von Doktoranden kein Geld nehmen darf", sagte der Vorsitzende Richter Peter Peschka. "Warum sonst hat man nicht offen gehandelt, sondern die Zahlungen verschleiert?"

Die Ehefrau des Hochschullehrers wurde als Strohfrau eingesetzt, das Geld wurde unter anderem auf ihr Konto gezahlt. Der 53-Jährige war bereits im April wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Für die Übernahme eines Promotionskandidaten erhielt der Jura-Professor 2050 Euro von dem Institut, bei erfolgreichem Abschluss noch einmal denselben Betrag.

Bis zu 22.000 Euro pro Titel

Die Kandidaten, zumeist Berufstätige ohne Kontakt zu Unis, zahlten bis zu 22.000 Euro an die Beratungsfirma. Sie wollten sich aus persönlicher Eitelkeit oder aus Karrieregründen mit dem Titel schmücken.

Auch das Unternehmen wurde am Montag zu einer Geldstrafe von 150 000 Euro verurteilt, weil es dem Gericht zufolge seine Pflichten verletzt hat. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte die Geschäftsräume der Firma im März durchsucht.

Die Promotionsberatung spiele sich häufig in einem rechtlich kaum durchdringbaren Dickicht ab, sagte Matthias Jaroch vom Deutschen Hochschulverband in Bonn, der das Urteil begrüßte. "Das Ansehen des ganzen Berufsstands steht auf dem Spiel, weil die gewerbliche Promotionsberatung in dem Verdacht steht, an der Vergabe unredlicher Doktortitel beteiligt zu sein."

Der Verband hat ein Ausschlussverfahren gegen einen außerplanmäßigen Medizin-Professor der Uni Münster eingeleitet, der in Karlsruhe eine Promotionsberatung betreibt.

© dpa/mei - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: