Bei Streik schulfrei! Das Verwaltungsgericht Kassel erlaubt auch verbeamteten Lehrern, ihre Arbeit niederzulegen. Eine Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes sei unzulässig, weil sie häufig dieselbe Arbeit machten. Gewerkschafter freuen sich über das Urteil, Kritik kommt vom Lehrerverband.
Beamte dürfen unter bestimmten Umständen streiken. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden. Die Disziplinarkammer kam ohne mündliche Verhandlung zum Ergebnis, dass das Streikverbot nicht für alle Beamten gelte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in zwei Entscheidungen in den Jahren 2008 und 2009 festgestellt, dass das Streikrecht nicht für den öffentlichen Dienst insgesamt eingeschränkt werden dürfe, sondern nur für bestimmte Gruppen. Eine Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes sei unzulässig, da sie häufig dieselbe Arbeit machten, hieß es weiter in der Begründung.
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Angestellte und verbeamtete Lehrer dürfen in Zukunft Seite an Seite streiken - das hat das Verwaltungsgericht in Kassel entschieden. (© ddp)
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Vom Streikrecht ausgenommen bleiben dagegen hoheitlich tätige Beamte, wie Mitglieder der Streitkräfte, Polizisten und Beamte der Staatsverwaltung.
Geklagt hatten zwei Lehrer aus Nordhessen, die sich im November 2009 an einem Gewerkschaftsstreik beteiligt hatten. Sie waren dem Dienst drei Stunden lang ferngeblieben. Wegen Verstoßes gegen ihre Dienstpflicht erhielten sie vom Schulleiter eine schriftliche Missbilligung. In ihrer Klage beriefen sich die Beamten auf die Europäische Menschenrechtskonvention - das Gericht folgte ihrer Argumentation.
Innenministerium denkt über eine Berufung nach
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Das hessische Innenministerium kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und dann über eine mögliche Berufung zu entscheiden.
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Josef Kraus, lehnte ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer ab: "Das hängt mit der Schulpflicht der Kinder und dem Recht auf Bildung zusammen", sagte er der Nachrichtenagentur dapd. "Diese Rechte und Pflichten werden verletzt, wenn alle Lehrer streiken dürfen."
"Verbot des Beamtenstreiks ist vordemokratisch"
Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) hingegen freute sich über das Urteil. "Jetzt ist eine höchstrichterliche Bestätigung des VG-Urteils fällig, damit das unzeitgemäße und vordemokratische Verbot des Beamtenstreiks endgültig zu Grabe getragen werden kann", sagte GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad.
Auch die Fraktionen von SPD und Linken im hessischen Landtag äußerten sich positiv über das Urteil. Es sei davon auszugehen, dass die Entscheidung besondere Bedeutung erlangen werde, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nancy Faeser. Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linke-Fraktion, Hermann Schaus, forderte, alle Missbilligungen und Verweise müssten aus den Personalakten entfernt werden.
Schon Mitte Dezember hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf verbeamteten Lehrern ein Streikrecht zugebilligt und sich dabei auf die europäische Rechtsprechung berufen. Lehrer zählten nicht zum beamtenrechtlichen Kernbereich, so dass Sanktionen für die Teilnahme am Arbeitskampf nicht gerechtfertigt seien. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück Mitte August das Streikverbot für verbeamtete Lehrer bestätigt und entschieden, dass es rechtens sei, Lehrern die an einem Warnstreik teilnähmen, die Bezüge zu kürzen sowie ein Bußgeld zu verhängen.
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(dpa/dapd/moe/gal)
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gibt es Lehrer, die Beamte sind und welche, die "nur" öffentlich Angestellte sind? Ich versteh eh nicht, wieso Lehrer einen Status als Staatsdiener haben.
....gewährten Privilegien....
Rot/Rot warten nur drauf, den Beamtenstatus abzuschaffen. Mit einer rot/rot/grünen Mehrheit im Bundesrat und einer rot/roten Bundesregierung spätestens ab 2013 ist das ohne Weiteres möglich.
In rot-/roten Landesregierungen werden jetzt schon massiv wenn möglich nur noch Angestellte (auf Zeit) in öffentlichen Dienst eingestellt (z. B. in Berlin). Man will schließlich die Sozialkassen gefüllt wissen und die Leute besser disziplinieren. Mögliche Kündigungen tun das allemal, soweit es überhaupt noch ein Job auf Dauer ist.
Das verwehrte Streikreckt war bisher das einzige Argument für die vom Staat gewehrten Privilegien wie Sozilaversicherungsfreiheit, Unkündbarkeit etc.
Die Beamten, die diesen Sieg errungen haben, wissen gar nicht, was sie ihren Kollegen für einen Bärendienst erwiesen haben.
Verbeamtete Lehrer dürfen streiken, weil sie den gleichen Job machen wie öffentlich-rechtliche Lehrer.
Steuerbeamte dürfen streiken, weil sie den gleichen Job machen wie Steuerberater
Ärzte dürfen streiken, weil sie den gleichen Job machen wie Bestatter.
Redakteure dürfen streiken, weil das seit copy&paste sowieso nicht mehr auffällt.
Der Beginn der Aushebelung des Beamtenrechts in Bereichen, in denen es anachronistisch ist. Hoffentlich.
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