Medizinstudium ohne Abi:Erst Sanitäter, später Arzt

Lesezeit: 2 min

Illustration: Stefan Dimitrov (Foto: N/A)

Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf vorweisen kann und die jeweilige Tätigkeit mindestens drei Jahre ausgeübt hat, kann eine Hochschul-Zulassung erhalten, die ausschließlich für Medizin gilt.

Von Christine Demmer

Auch ohne Abitur kann man es in Deutschland zum "Dr. med.", "Dr. med. dent." und zum "Dr. rer. nat." bringen. Denn seit 2016 können Studieninteressierte mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildungen an Universitäten in allen Bundesländern zum begehrten Studium der Medizin, der Zahnmedizin und der Pharmazie zugelassen werden. Möglich wurde dies durch eine Anpassung des Hochschulrahmengesetzes. Allerdings reservieren die Universitäten nur einen kleinen Teil dieser Studienplätze, in der Regel zwei Prozent, für Bewerber ohne allgemeine Hochschulreife. Mit Wartezeiten muss also gerechnet werden.

Der Weg in ein Medizin- oder Pharmaziestudium ist generell sehr kompliziert und steinig", heißt es in einer Studie, die das CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung mit Sitz in Gütersloh diesen April veröffentlichte. Sie heißt "Medizin und Pharmazie studieren ohne Abitur". Immerhin 146 zielstrebigen Menschen sei es 2016 gelungen, auch ohne Abitur und auf unterschiedlichen Pfaden zum Medizinstudium zu gelangen. Der breiteste Weg ist der Hochschulzugang für "fachtreue Bewerber", also für Studieninteressenten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf nachweisen können. Etwas schmaler und daher auch seltener ist der Weg über berufliche Aufstiegsfortbildungen. Schließlich steht angehenden Ärzten auch die klassische Begabungsprüfung direkt an der Wunschuniversität offen. Hierüber gelangen aber nur sehr wenige Menschen ohne Hochschulreife zum Medizinstudium.

Grundvoraussetzung für die beiden erstgenannten Wege ist die mittlere Reife als Schulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung im medizinischen Umfeld, die mindestens zwei Jahre dauerte und mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 beendet wurde. Zu den zugelassenen Ausbildungsberufen gehören neben Medizinischen oder Zahnmedizinischen Fachangestellten Notfallsanitäter, Rettungsassistenten, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Physio- oder Ergotherapeuten.

Selbst Bewerber mit fachfremder Ausbildung können die Zulassung erhalten

Zur Ausbildung hinzukommen müssen mindestens drei Jahre praktische Berufserfahrung. Damit erhält man nach Prüfung durch die Wunschhochschule eine fachgebundene Studienberechtigung. Es ist also nicht möglich, nach der Zulassung zum Medizinstudium auf ein anderes Fach wie etwa Jura oder Physik umzuschwenken. Doch dafür müssen sich die Bewerber auch keiner besonderen Eignungsprüfung unterziehen.

Auch die Absolventen von Aufstiegsfortbildungen können zum Medizinstudium zugelassen werden, wenn sie sich in einem speziellen Gebiet fortgebildet haben. Dazu gehören beispielsweise der nach der Handwerksordnung geprüfte Meister (zum Beispiel in Orthopädietechnik) sowie der Techniker und Fachwirt, sofern sie einen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder einen Fachschulabschluss vorweisen können.

Auch Menschen mit einer Berufsausbildung auf einem ganz anderen Gebiet und praktischer Berufserfahrung von wenigstens drei Jahren - auf die sich auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sowie der Wehrdienst anrechnen lassen - können Arzt oder Ärztin werden. In diesen Fällen ist die fachgebundene Zulassung an das Bestehen einer Eignungsprüfung durch die medizinische Fakultät an der Wunschhochschule geknüpft. "Nach Möglichkeit empfiehlt es sich hier, vorab ein Praktikum in einem Pharmaunternehmen, einen Bundesfreiwilligendienst im Krankenhaus oder dergleichen zu absolvieren, um einen handfesten Beleg über ein hinlängliches Interesse und ausreichende Eignung zu haben", raten die Autoren der CHE-Studie.

© SZ vom 11.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: