Fördermittel:Hilfen vom Staat

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Bund und Länder unterstützen das digitale Lernen finanziell. Eine Option kann Bafög sein, weitere Möglichkeiten sind Stipendien, insbesondere für begabte Berufserfahrene, sowie Bildungsgutscheine oder -prämien.

Von Christine Demmer

Bund und Länder unterstützen die berufliche Weiterbildung - nicht selten auch dann, wenn zu Hause gelernt wird. Geringverdiener unter 25 Jahren können zum Beispiel für sich Kindergeld beantragen. Wer die Weiterbildungskosten selbst gezahlt hat, kann sie mit der nächsten Steuererklärung geltend machen. Welche Fördermöglichkeiten zum individuellen Fall passen, erfragt man bei der jeweiligen Studienberatung. Es ist auch sinnvoll, die Fördermöglichkeiten der Bundesländer in Erfahrung zu bringen, die in der Regel auch Fernstudierenden offen stehen. Die staatlichen Fördermöglichkeiten im Überblick:

B afög. Für ein Fernstudium kann man dann Bafög erhalten, wenn es unter denselben Zugangsvoraussetzungen zum selben Abschluss wie ein Präsenzstudium führt, also zu den Titeln Bachelor, Master oder Diplom. Zuschüsse gibt es in der fortgeschrittenen Phase eines Vollzeitstudiums für höchstens zwölf Monate. Der Antragsteller muss zu Beginn des Studiums jünger als 30, bei einem Masterstudium jünger als 35 Jahre alt sein.

Aufstiegs-B afög. Die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt, die öffentliche und private Träger anbieten, fördert das Aufstiegs-Bafög (AFBG). Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Fernlehrgänge können gefördert werden, wenn sie die Bestimmungen des AFBG sowie des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllen. Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern.

Bildungsgutscheine. Diese stellt die Arbeitsagentur auf Antrag für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer aus. Man kann Bildungsgutscheine nur dann für Fernunterricht einlösen, wenn man daneben Präsenzunterricht besucht, sich also per Blended Learning fortbildet.

Bildungsprämien. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt Bildungsprämien in Höhe von bis zu 500 Euro Eine Bildungsprämie kann für Kurs- oder Prüfungsgebühren verwendet werden.

Weiterbildungssparen. Nach dem Vermögensbildungsgesetz angesparte Guthaben können als Weiterbildungssparen für die Finanzierung eines Fernstudiums in Anspruch genommen werden - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren.

Stipendien. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt begabte Berufserfahrene mit zwei Förderprogrammen. Das Weiterbildungsstipendium setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Begabten jungen Menschen wird für höchstens drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildung gewährt. Das Aufstiegsstipendium soll ein Anreiz sein, ein Studium aufzunehmen. Es richtet sich an berufserfahrene Menschen, die hoch motiviert sind und herausragende Leistungen erbringen.

Weitere Informationen zu verschiedenen Förderwegen bietet der Verband Forum Distance Learning unter dem Link www.forum-distance-learning.de/foerdermoeglichkeiten.

© SZ vom 20.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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