Am Anfang war der Vermerk auf den Bewerbungsunterlagen, dann die Auseinandersetzung vor Gericht - und jetzt die Entscheidung: "Ossis" sind kein eigener Volksstamm.
Mehr als 20 Jahre nach der Wende steht fest: "Ossis" sind kein eigener Volksstamm. Mit dieser Begründung hat das Arbeitsgericht Stuttgart am Donnerstag die Klage einer Frau abgewiesen, die als Ostdeutsche keine Stelle bei einer schwäbischen Firma bekommen hatte.
Der Begriff "Ossi" kann zwar diskriminierend gemeint sein und auch so verstanden werden, erfüllt aber nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft. (© Foto: dpa)
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Der Vorsitzende Richter sagte zur Begründung: "Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft." Zwar könne der Begriff "Ossi" diskriminierend gemeint sein und auch so verstanden werden, jedoch erfülle er nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft. Ostdeutsche könnten sich also in solchen Fällen nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen.
Die Gemeinsamkeit ethnischer Herkunft könne sich in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung oder in gleichartiger Ernährung ausdrücken. Außer der Zuordnung zum ehemaligen DDR-Territorium fehle es bei den "Ossis" an diesen Merkmalen, zumal die DDR nur wenig mehr als eine Generation, nämlich 40 Jahre lang, eine von der Bundesrepublik unterschiedliche Entwicklung genommen habe.
Der Arbeitgeber hatte einer 49-jährigen gebürtigen Ostberlinerin die Bewerbungsunterlagen im Juli 2009 zurückgeschickt und auf dem Lebenslauf notiert: "(-) Ossi". Dieser Vermerk könne zwar als diskriminierend verstanden werden, falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, urteilte das Gericht.
Die Firma beteuerte, Grund für die Ablehnung sei allein die mangelnde Qualifikation der Bewerberin gewesen. Die Frau, die seit 22 Jahren im Großraum Stuttgart lebt, hatte sich im vergangenen Sommer als Buchhalterin bei einem Stuttgarter Fensterbauer beworben und jetzt auf Entschädigung geklagt.
Anonyme Lebensläufe - ohne Name und ohne Foto
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, äußerte "absolutes Verständnis" für die Klägerin. Sie sagte im SWR, Menschen dürften nicht aufgrund ihres Geburtsortes benachteiligt werden. Zur Vermeidung solcher Klagen müssten aber nicht unbedingt die Kriterien des Gleichbehandlungsgesetz erweitert werden. Probleme dieser Art seien zu vermeiden, wenn in Bewerbungsverfahren künftig "anonymisierte Lebensläufe" vorgeschrieben würden. Ohne Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand und ohne Foto-Beilage könne einer voreiligen Diskriminierung vorgebeugt werden.
Die Klägerin kann nun binnen eines Monats gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegen, über die das Landesarbeitsgericht Stuttgart zu entscheiden hätte.
(Aktenzeichen: Arbeitsgericht Stuttgart 17 Ca 8907/09)
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(sueddeutsche.de/dpa/mel/tob)
Moderne Verwaltung
""seiner Heimat und Herkunft" ist etwas anderes als "ethnische Herkunft", oder? Von der steht hier jedenfalls nichts.
Wenn nun ein Personalchef keine Bayern mag, darf er sie diskrimieren, weil sie "keine eigenständige Ethnie" sind oder wie?".
Die Anklage zielte ausschließlich darauf ab, dass "ossi" Bezeichnung spezieller "ethnischer" Herkunft sei. Der Anwalt beabsichtigte damit wohl, in Zukunft dann die Diskriminierung Ostdeutscher ohne weitere Begründung über den von Ihnen zitierten § 3(3) GG ahnden zu können. Das wurde der Klägerein insofern nicht gerecht, als "Ossi" eben nicht als Ethnie definierbar ist.
Im Fall dieser eingrenzenden, aber so eben nicht zutreffenden Anklage kann das Gericht, dass die Interessen der Klägerin wie der Beklagten zu berücksichtigen hat, nicht einseitig für die Klägerin die Klage umformulieren, um sie z.B. einfach auf "Herkunft" abzustellen. Der Kläger selbst muss dazu eine andere Begründung einreichen, was meines Wissens z.B. bei "Bagatelldelikten" (ist dies wohl nicht) dann u.U. gar nicht mehr möglich ist.
Was dieser Bericht vorenthält aber z.B. gestern in den Nürnberger Nachrichten stand:
Der Auslober hat
1. angeblich keine der Bewerber/innen eingestellt, weil er sie alle für unzureichend qualifiziert hielt. Hat angeblich auf alle abgelehnten Bewerbungen das (-) notiert.
2. "ossi" ANGEBLICH darauf bezogen, dass die Klägerin NUR Referenzen aus DDR-Zeit vorgelegt habe, die - singemäß - der Betrieb für unzureichend hielt oder dem Anforderungsprofil nicht zuordnen konnte oder den Bezug nicht nachvollziehen konnte.
Möglicherweise Schutzbehauptungen, aber auch nicht un-plausibel. Es werden ja allgemein mehrere Kriterien in die Abwägung einbezogen, ganz subjektive oder emotionale dabei, auch andere ebenso unaussprechliche, wie ossi, da braucht man sich nichts vormachen.
Das nur zur Klarstellung - ich habe nichts gegen Ossis.
Das auf die Bewerbung geschriebene Prädikat "ossi" bleibt natürlich eine haltlose, unverschämte Demütigung.
Die Bezeichnung "Ossi" ist eindeutig eine politische Diskriminierung, keine Diskriminierung wegen eines Dialektes oder wegen der Herkunft. Falls es sich noch nicht bis Bayern rumgesprochen hat: Ostdeutsche sprechen außer sächsisch auch thüringisch, preußisch und norddeutsch, sorbisch usw. Heimat ist Erzgebirge, Thüringen, Mecklenburg, Brandenburg usw. Allen zusammen ist gemeinsam, dass sie in der DDR sozialisiert worden sind. Und das ist gemeint, wenn man jemanden als Ossi bezeichnet.
Vielleicht sollte man sich in Bayern mal wieder ins Bewußtsein rufen, dass man hier nur Glück gehabt hat. Genauso hätten die Russen neben Österreich auch Bayern besetzen können und Ostdeutschland den Amerikanern zugesprochen werden können. Sie waren immerhin bis an die Elbe vorgedrungen.
Man kann der DDR viel Böses nachsagen, aber die Bildung war dort eindeutig höher und ich hatte als Ossi keinerlei Probleme, mich hier in Bayern in nur wenigen Jahren auf berufsfremden Gebiet vom Angelernten zum Abteilungsleiter hochzuarbeiten.
Vielleicht war die Dame dem Stuttgarter ja zu intelligent.
Hallo Streger, obwohl aus dem Artikel nicht hervorgeht aus welcher Ecke Ostdeutschlands die Dame kommt, wissen Sie, dass sie nicht Hochdeutsch spricht. Respekt! Zumal das ebenso wie in Westdeutschland nichts zu sagen hätte. Ich kenne genügend echte Münchener die sprechen absolut perfektes Hochdeutsch. Ich kenne zugegebenermaßen nicht allzu viele Ostdeutsche die perfekt Hochdeutsch sprechen. Aber außerhalb von Hannover/Braunschweig noch weniger Westdeutsche die dazu in der Lage wären. Es gibt Jobs, und da gebe ich ihnen Recht, da sollte man Hochdeutsch sprechen können, da wäre Dialekt unpassend oder gar geschäftsschädigend. Und es gibt Dialekte bei denen ich auch Magenschmerzen bekomme (wie z.B. schwäbisch, hessisch, sächsisch und wie man im Raum Ludwigshafen oder Trier spricht, hat mit Deutsch auch nicht viel zu tun). Ist halt auch Geschmackssache. Und als Arbeitgeber möchte ich mir auch die Leute selber aussuchen und mir das nicht vom Gesetzgeber oder Gleichstellungsbeauftragten vorschreiben lassen. Die Gedanken sind frei aber wenn man so dämlich ist und diesen Vermerk auf den Lebenslauf macht, sollte man peinlich berührt klein bei geben und sich entschuldigen. Der Vermerk ist nicht unglücklich, das ist `ne Sauerei und Dummheit hoch zehn. Hätte da gestanden, Jude, behindert oder Neger wäre der empörte Aufschrei riesengroß gewesen.
es gibt auch kommentare, die nicht eingestellt werden sollten, wenn ihre verfasser mit grammatik und rechtschreibung probleme haben. aber da drücken Sie dann schonmal ein auge zu, gell?
1. wo steht in dem artikel, dass die frau ihres dialektes wegen nicht eingestellt wurde?
2. wie kommen Sie zu der annahme, alle ostdeutschen seien stotternde sachsen?
3: lesen Sie mal nach: eine schwäbische firma! na, wie lautete der slogan? was können die alles? und was nicht?
gut's nächtle.
Ossi ist doch gar nicht schlecht gemeint, prinzipiell. Eher das Minus ist der Hinweis, das eventl. etwas nicht ins Anforderungsprofil passt.
Aber wie ist es doch so immer, der sich unterlegen fühlt, weil er es ist, blökt am meisten und inszwischen klagt er sogar.
Ich frage mich ja, wie sich die Einstellungschancen geändert hätten, hätte das Gericht der Klage Recht gegeben ...
Paging