Ist Prostitution ein ganz normaler Job? Muss die Arbeitsagentur einem Bordell Frauen vermitteln - und den Damen sogar Fortbildungen bezahlen? Diese Fragen hat das Bundessozialgericht in einem skurrilen Prozess beantwortet.
Das Arbeitsamt muss einem Bordell keine Prostituierten suchen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch höchstrichterlich klargestellt und damit die Forderung eines Bordellbetreibers aus Speyer in dritter und letzter Instanz abgewiesen.
Bild vergrößern
Von Beruf Prostituierte: Heute gilt Prostitution zwar nicht mehr als sittenwidrig, aber ist noch immer nicht gesellschaftlich anerkannt. (© Foto: afp)
Anzeige
Die Bundesanstalt für Arbeit habe das Ansinnen des 45-Jährigen zu Recht abgelehnt, weil die Behörde nicht verpflichtet sei, "in diesem Bereich" tätig zu werden. "Eine solche Handlung der öffentlichen Gewalt lässt sich nicht mit der Werteordnung des Grundgesetzes vereinbaren", hieß es in der Urteilsbegründung (Az.: B 11 AL 11/08 R).
Verletzung der guten Sitten
Der Mann betreibt bereits ein Etablissement, in dem Frauen "als Selbstständige sexuelle Dienstleistungen gegenüber Dritten" erbringen. Weil er Frauen selbst beschäftigen wollte, verlangte er vom Arbeitsamt die Vermittlung von Prostituierten aus Deutschland und anderen EU-Staaten. Art der Tätigkeit sei die "Vornahme sexueller Handlungen." Die Bundesrichter sahen dadurch jedoch die guten Sitten verletzt.
Früher galt Prostitution generell als sittenwidrig. Prostituierte konnten ihre Freier daher rechtlich nicht einmal zur Zahlung des vereinbarten Lohns zwingen. Dies wurde 2002 durch das Prostitutionsgesetz geändert, das erstmals auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im horizontalen Gewerbe ermöglichte. Der Bordellbetreiber leitete daraus eine allgemeine gesellschaftliche Anerkennung er Prostitution ab. Es gebe keinen Grund mehr, das Gewerbe von der Arbeitsvermittlung auszunehmen.
Der Anwalt des Mannes argumentierte, Prostitution sei mittlerweile ein normales Gewerbe. Die Bundesagentur dürfe nur bei kriminellen Hintergründen die Vermittlung verweigern, ansonsten habe sein Mandant wie jeder andere Arbeitgeber auch das Recht, die Dienste der Behörde in Anspruch zu nehmen.
Das gelte erst recht, seit es das Prostitutionsgesetz gebe: "Wenn sie in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, muss sich die Anstalt auch um sie kümmern."
Vegetarier beim Metzger
Die Arbeitsbehörde weigerte sich jedoch, weil Prostitution gegen die guten Sitten verstoße. "Wir werden nicht vermitteln, solange es nicht eine eindeutige moralische Haltung in Deutschland zur Prostitution gibt. Wenn doch, müsste es aber ein ganz normaler Beruf sein, ohne Wenn und Aber. Und das schließt auch das Recht auf Weiterbildung ein." Hätte der Kläger mit seinem Ansinnen Erfolg gehabt, hätte die Bundesagentur für Arbeit auch Fortbildungen für Prostituierte finanzieren müssen.
Der Senat ließ die Argumentation des Klägers mit dem Prostitutionsgesetz nicht zu. "Das Gesetz wurde zum Schutz der Beschäftigten gemacht, nicht zur Förderung des Geschäfts."
In der Urteilsbegründung ging das Gericht nicht auf das Argument der Bundesanstalt ein, dass auch deren Mitarbeiter geschützt werden müssten und einigen die Vermittlung von Prostituierten nicht zugemutet werden könne. Das hatte der Anwalt des Bordellbesitzers nicht gelten lassen wollen: "Dann dürfen Sie auch keine Fleischer vermitteln, weil eventuell ein paar Vegetarier bei Ihnen arbeiten."
- Nackt aus der Jobkrise "Es ist einfach, es macht Spaß" 22.04.2009
- Prostitution Mein geliebtes, teures Studium 04.02.2008
- Weihnachten in Holland Flat-Tax für Sex 17.12.2008
- Tschechien Gegen den Strich 28.10.2008
- Prostitution in Tschechien Deutsche Freier unter Druck 28.10.2008
(dpa/afp/bön)
Bruce Springsteen in Frankfurt
die linken Feministinnen schon so lange gegen die Prostituierten an und sind immer noch keinen Schritt weiter gekommen. Offenbar ist die Natur immer noch stärker als die linken feministischen Träumereien. Gut so.
Die Arbeitsagentur bedient die Sklavenhändler der Zeitarbeit. Da ist es kein weiter Weg mehr zu den Mädchenhändlern der Bordelle.
Wir reden hier über Frauen, die sich entschieden haben, sexuelle Dienstleistungen zu verkaufen. Das sind genau die Frauen, die sich bis 2002 nicht gesetzlich krankenversichern durften, Steuern zahlen mussten und an keiner Stelle den Schutz des Staates genießen konnten, wenn´s drauf ankam.
Das Prostitutionsgesetz hat die Situation nicht wirklich verändert - das war auch nicht gewollt.
Als Eine, die das Werden dieses Gesetzes seit 1989 aktiv mitgestaltet hat und am Ende das Produkt (Prostitutionsgesetz) mit Vehemenz ablehnt, wundert mich das Urteil nicht: Eine Veränderung ist nicht gewollt, und war nicht gewollt. Kein Mensch (Mann) will, dass das Heimliche, Unverbindliche, den Hauch des Verbotenen Habende salonfähig wird. Und keine Frau will, dass ihr Mann sich bei Frauen herumtreibt, die was auch immer mit "ihrem" Mann anstellen.
Und die Anbieterinnen sexueller Dienstleistungen - wovon die wenigstens eine ECHTE Wahl hatten, anschaffen zu gehen bzw. gehen zu wollen - werden weiterhin nur eine sehr dünne, fadenscheinige und nicht belastbare Lobby haben.
Es wird noch eine ganze Weile dauern, bis unsere Republik erwachsen geworden sein wird. ...
Bis dahin: diskutieren wir weiter und sind nicht still!
müsste man studieren können, genau wie z.B: Philosophie oder Maschinenbau.
Mit Bachelor, Master und ggfs. Promotion.
Es kann nicht sein, dass wir als Kulturstaat wegen der fehlenden akademischen Ausbildung so wenig Fortschritte ausgerechnet auf diesem Gebiet erzielen.
Hier bedarf es einer entschiedenen
Anhebung des Niveaus.
Es gibt Menschen, die würen Ironie auch dann nicht erkennen, wenn sie davon gebissen werden. :)
Paging