Beleidigen, hauen, mobben, spucken: Wann risikieren Chef und Mitarbeiter die Kündigung und wann kommen sie davon? Acht Urteile.

Beschimpft

Das Wetter ist schön, das Bier kaltgestellt. Beste Voraussetzungen für ein gelungenes Betriebsfest, auf dem man sich mal so richtig gehenlassen kann, oder? Besser nicht: Beleidigt ein Arbeitnehmer (hier ein Schweißer) auf einer Betriebsfeier seinen Vorgesetzten (hier mit den Worten "Wichser" und "Arschloch"), so kann er fristlos entlassen werden, da grobe Beleidigungen für den Betroffenen eine "erhebliche Ehrverletzung" bedeuten.

Dass die Beschimpfung nicht während der Arbeitszeit stattfand, spielt dabei keine Rolle.

(Landesarbeitsgericht Hamm, 18 Sa 836/04)

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6. Juli 2007, 16:44 2007-07-06 16:44:00  © sueddeutsche.de