Riester-Rente: Ohrfeige für Gesetzgeber:Jetzt droht Murks

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird die Riesterförderung neu gestaltet. Doch die Regierung hätte viel früher handeln müssen.

Marco Völklein

Die Reaktion fiel eindeutig aus: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Riester-Rente sei eine "gute Nachricht für die mittlerweile über 12,5 Millionen Riester-Sparer", erklärte das Bundesfinanzministerium. Das stimmt. Und doch ist der Richterspruch auch eine Ohrfeige für den deutschen Gesetzgeber und eben jenes Ministerium.

Deutschland kannte die Position der EU - und hat die Riester-Förderung trotzdem nach eigenem Gutdünken gestaltet. (Foto: Foto: dpa)

Bereits 2003 hatte die EU gewarnt, dass einige Riester-Regeln gegen europäisches Recht verstoßen. So müssen bisher Riester-Sparer die Förderung zurückzahlen, wenn sie sich dazu entschließen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Das aber verstößt gegen den Grundsatz der Freizügigkeit innerhalb der EU.

Es gab damals Gründe für die Riester-Regeln. Denn mit dem Start der Riester-Förderung wurde auch verfügt, dass die Beiträge steuerfrei sind, die Auszahlungen im Alter besteuert werden. Wer aber im Alter zum Beispiel nach Spanien zieht, führt dort seine Steuern ab - und eben nicht an das deutsche Finanzamt. Nun muss Deutschland nachbessern, was nach Expertenschätzungen mindestens 500 Millionen Euro kosten wird.

Auch wenn es plausible Gründe gab für diese Regelungen, so kannte die Regierung die Ansicht der EU und hätte deshalb schon viel früher handeln müssen. Sie hätte zum Beispiel in Doppelbesteuerungsabkommen mit den europäischen Nachbarn vereinbaren können, ob und wie man sich die Steuer der Rentner teilt.

Oder aber sie hätte in Brüssel auf eine europaweit einheitliche Lösung drängen können. Nun muss wieder mal schnell gehandelt werden, will der Finanzminister nicht zu viel Geld verlieren. Doch unter Zeitdruck, das lehrt die Vergangenheit, entstehen kaum sinnvolle Lösungen von Bestand. Sondern oft Murks.

© SZ vom 11.09.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: