Neues Unterhaltsrecht:Gewinner und Verlierer

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Ab sofort gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Finanztest sagt, womit Sie rechnen müssen.

Ehepartner sind nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. So wollen es die neuen Gesetze. Doch keine Regel ohne Ausnahme.

Vor allem viele geschiedene Ehefrauen laufen Gefahr, bald keinen Unterhalt mehr zu bekommen. (Foto: Foto: AP)

Finanztest nimmt die neue Regelung unter die Lupe.

Viel seltener Unterhalt

Früher galt: Nach einer Scheidung musste der Partner Unterhalt zahlen, der während der Ehe für den Unterhalt oder den größten Teil davon gesorgt hat - oft viele Jahre lang. Ab sofort gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Danach kann das Kind in den Kindergarten und Mutter und Vater wieder arbeiten. Kindern ist wie bisher meist bis zum Abschluss der Schulausbildung Unterhalt zu zahlen. Die Beträge fallen in den meisten Fällen sogar etwas höher aus als früher.

Kinder bekommen Vorrang

Anders als früher geht der Kindesunterhalt jedem Unterhalt an aktuelle oder frühere Partner vor. Mit anderen Worten: Wenn das Geld nicht reicht, erhalten zunächst das oder die Kinder ihren Unterhalt. Erst und nur, wenn noch Geld jenseits des Selbstbehalts übrig ist, bekommen auch aktuelle und frühere Ehepartner etwas.

Chance für viele Männer

Mutmaßliche Folge der Gesetzesänderungen: Zahlreiche Männer werden vor Gericht ziehen, um die Streichung oder zumindest eine Kürzung ihrer aktuellen Unterhaltszahlungen zu erreichen. Ihre Chancen stehen gut. Je nach Einzelfall bleiben sie allerdings auch nach dem neuen Recht zur Unterhaltszahlung an den Ex-Partner verpflichtet - etwa wenn dieser wegen der Versorgung eines behinderten Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten kann oder zugunsten der Haushaltsführung auf eine angemessene Berufsausbildung verzichtet hat.

Risiko für viele Frauen

Vor allem viele geschiedene Ehefrauen laufen Gefahr, bald keinen Unterhalt mehr zu erhalten. Für sie ist besonders wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Richtiger Ansprechpartner: ein tüchtiger Fachanwalt für Familienrecht. Auch mancher Student sollte sich schlau machen. Volljährige Kinder nach Abschluss der Schulausbildung und des Auszugs von zu Hause behalten zwar ihren Anspruch auf Unterhalt, bekommen aber nur noch nachrangig Geld.

Lesen Sie im zweiten Teil die Tipps von Finanztest.

Die Tipps von Finanztest:

(Foto: N/A)

Getrennte: Wenn Sie derzeit noch Unterhalt für einen Ex-Ehepartner zahlen, müssen Sie nach dem neuen Recht womöglich kein oder weniger Geld überweisen. Alte Fälle können neu aufgerollt werden. Lassen Sie sich aber unbedingt beraten und stellen die Zahlungen nicht auf eigene Faust ein.

Uneheliche Kinder: Als Ex-Lebenspartner ohne Trauschein mit bis zu dreijährigem Kind können Sie unter Umständen mehr als bisher verlangen. Ihr Unterhaltsanspruch hat einen höheren Rang als nach altem Recht. Ihnen kann zugute kommen, dass weitere Ex-Ehepartner jetzt weniger Unterhaltsanspruch haben.

Verheiratete: Wenn Sie verheiratet sind und ihren Beruf für die Kinderbetreuung aufgeben wollen oder bereits aufgegeben haben, können Sie sich mit einem Ehevertrag für den Fall einer Trennung und Scheidung absichern. Sie können darin Unterhaltszahlungen vereinbaren, die über Ihre nun stark gekürzten gesetzlichen Ansprüche hinausgehen.

Rechtsberatung: Lassen Sie sich beraten. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht können die Chancen eines Rechtsstreits einschätzen. Eine Erstberatung kostet maximal 190 Euro plus Mehrwertsteuer. Adressen finden Sie im Telefonbuch und im Internet. Wer nachweislich kaum Einkommen hat, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann verlangen Anwälte höchstens 10 Euro. Für den Gang vor Gericht erhalten Geringverdienende Prozesskostenhilfe. Wenn Sie trotzdem noch Gebühren zahlen müssen: Die Höhe hängt von der Höhe des Unterhalts ab, um den gestritten wird.

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