Neue Abgeltungssteuer von 25 Prozent Nicht komplett perdu
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Neues Steuerregime bei Kapitalerträgen: Im Jahr 2009 haben Anleger zum ersten Mal Abgeltungsteuer gezahlt. Nun können sie womöglich einen Teil davon zurückholen
Die Abgeltungsteuer beschäftigt die Anleger - wieder mal: Viele hatten vor rund einem Jahr ihre Anlagen neu sortiert, um möglichst wenig von ihren Kapitalerträgen an den Staat abgeben zu müssen, auch nach Einführung der pauschalen Steuer von 25 Prozent. Jetzt lohnt sich ein zweiter Blick: Wer in seiner Steuererklärung richtig auf die Abgeltungsteuer reagiert, sichert sich Vorteile - und bekommt unter Umständen sogar Geld vom Finanzamt zurück. Die SZ erklärt, was einzelne Anlegertypen beachten müssen.
Für viele Anleger bleibt die Steuererklärung Pflicht
Seit 2009 überweisen die Banken und Finanzdienstleister pauschal 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag) direkt ans Finanzamt, wenn das bei ihnen angelegte Geld Erträge bringt, also etwa Zinsen oder Dividenden gezahlt oder Kursgewinne verzeichnet werden.
Anleger müssen dem Fiskus deshalb Kapitalerträge nicht mehr selbst melden - eigentlich. Die Einschränkung ist aber nötig, denn die einfache Grundregel befreit in der Praxis nur wenige Anleger von der Pflicht, das Steuerformular KAP auszufüllen.
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Erträge weiterhin angeben muss etwa, wer Geld bei einer Bank im Ausland angelegt hat. Betroffen sein können auch durchschnittliche Sparer, zum Beispiel, wenn sie ausländische Fondsanteile halten, sagt Alexander Hagen, Steuerberater beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young.
Kapitalerträge melden muss auch, wer darauf noch Kirchensteuer zahlen muss. Wer sich das in Zukunft sparen will, sollte seine Bank beauftragen, die Kirchensteuer direkt abzuführen, sagt Steuerberater Alexander Kimmerle von der Beratungsgesellschaft Ecovis. Rückwirkend gehe das aber nicht. Daneben gibt es weitere Fälle, in denen die Angabe Pflicht ist. Eine Liste führt die Zeitschrift Finanztest im Sonderheft zur Steuer 2010 auf.