Länder planen Steuerentlastung:Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 150 Euro steigen

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Einfacher soll die Steuererklärung werden und viele Arbeitnehmer enlasten - das ist die Idee eines Elf-Punkte-Plans, über den die Länder-Finanzminister derzeit beraten. Wichtigster Punkt: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 150 Euro angehoben werden. Auch beim Absetzen eines häuslichen Arbeitzimmers soll es Erleichterungen geben.

Guido Bohsem

Mit einem Elf-Punkte-Plan wollen die Bundesländer einen neuen Vorstoß zur Steuervereinfachung unternehmen. Ein entsprechender Vorschlag soll an diesem Donnerstag von der Finanzministerkonferenz beraten werden. Zentrales Vorhaben ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 150 Euro auf dann 1150 Euro. Davon profitierten rund eine Million Arbeitnehmer, heißt es in der Vorlage, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag vereinfacht die Steuererklärung deutlich. Dadurch entfällt der Nachweis der einzelnen Ausgaben für Mittel, die ein Arbeitnehmer für seine Arbeit braucht. Hat der Steuerpflichtige Werbungskosten, die unter diesem Betrag liegen, muss er durch den höheren Pauschbetrag weniger Steuern zahlen. Bereits im vergangenen Jahr war der Betrag um 80 Euro auf 1000 Euro angehoben worden. Dieser Betrag war aber im Gesetzgebungsverfahren als zu gering bezeichnet worden.

Auch für die Nutzer eines häuslichen Arbeitszimmers wollen die Finanzminister der Länder die Steuererklärung vereinfachen. Künftig soll es Arbeitnehmern möglich sein, pauschal pro Monat 100 Euro beim Finanzamt als Aufwand anzugeben. Bisher mussten die Steuerpflichtigen die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten für Miete, Finanzierung, Strom und Heizung nachweisen. Das bedeutete für sie, aber auch für die Mitarbeiter der Finanzämter, einen hohen Aufwand.

Damit die Steuererleichterungen keine Löcher in die staatlichen Kassen reißen, wollen die Länder an anderer Stelle Mehreinnahmen erwirtschaften. So sollen beispielsweise Handwerkerrechnungen unter 300 Euro künftig nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden können. Das trifft eine verhältnismäßig hohe Anzahl von Steuerzahlern. Nach Daten der Länder lagen 2008 rund 56 Prozent der geltend gemachten Arbeitskosten für Handwerker unterhalb dieser Schwelle.

Eine weitere Regelung betrifft die Beteiligten an Private-Equity-Gesellschaften. Die Länder wollen eine Steuervergünstigung streichen, die bislang für einen Teil ihrer Einnahmen ("carried interest") gilt. Derzeit müssen die von Franz Müntefering als Finanzheuschrecken bezeichneten Investoren auf 40 Prozent dieser Einnahmen keine Steuern zahlen.

© SZ vom 26.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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