Etwa neun Millionen Eigentumswohnungen gibt es in Deutschland, die Hälfte davon ist vermietet. Um Abrechnungen, Reparaturarbeiten oder Sanierungen kümmert sich in der Regel ein Verwalter. Obwohl es oft um viel Geld geht und auch die Gebäudetechnik immer komplexer wird, gibt es bisher für den Beruf keine Zulassungsbeschränkung. Die Bundesregierung will dies ändern und hat einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht. Verbraucherschützer wie der Deutsche Mieterbund (DMB) oder der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßen die Initiative, fordern aber einige Nachbesserungen.
Kritik üben die Verbände vor allem an der "Alte-Hasen-Regelung": Wer länger als sechs Jahre als Wohneigentumsverwalter tätig war, muss dem Gesetzentwurf zufolge keine Sachkundeprüfung ablegen. "Alte Hasen müssen keine mehrjährige Ausbildung mehr durchlaufen. Aber sie sollen nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen", sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich.
Auch der Mieterbund fordert, bei der Prüfungspflicht keine Ausnahmen zu machen. "Die Planung und Durchführung von Instandsetzungsarbeiten, vor allem von teuren, hohe Mieterhöhungen auslösenden Modernisierungsmaßnahmen, gehören in die Hände von Fachleuten", sagt DMB-Direktor Lukas Siebenkotten. Falsche Entscheidungen kämen Mietern und Eigentümern teuer zu stehen. Der Mieterbund fordert außerdem, die Zulassungsregeln nicht nur auf Verwalter von Eigentümergemeinschaften zu beschränken. Auch für Verwalter, die für einzelne Vermieter tätig seien, müsse der Sachkundenachweis verpflichtend sein.