Geldanlage:Das sollten Sparer über die neue Fondssteuer wissen

The German share price index, DAX board, is seen at the stock exchange in Frankfurt

Aktienindizes wie der Dax haben in den vergangenen Wochen kräftige Verluste hinnehmen müssen.

(Foto: Reuters)

Seit Jahresbeginn gelten neue Steuerregeln für Fonds und ETFs. Ein Ziel: Sparer sollen weniger Aufwand haben.

Wer in den vergangenen Tagen mal in sein Wertpapierdepot geschaut hat, könnte sich dabei ziemlich erschrocken haben. Unter Umständen stand da ein großes rotes Minus beim Fonds - und das obwohl die Anlage über die vergangenen Jahre sehr gut gelaufen ist. Doch keine Sorge, die Gewinne der Vergangenheit sind nicht verschwunden.

Grund für die Verwirrung sind bloß neue Steuerregeln. Sie sorgen dafür, dass die Depotbanken im Buchungssystem alte und neue Erträge getrennt haben. Das Buchungssystem tut so, als ob alle Kunden zur Jahreswende Ihre Fondsanteile einmal verkauft und gleich wieder gekauft haben. Weil die Kurse in den Wochen seit Jahresbeginn fielen, stehen viele Depots nun im Minus. Wichtig: Nur die Anzeige im Depot verändert sich, die Gewinne seit Kaufdatum sind noch da. Im Depot-Postfach sollte eine entsprechende Zwischenabrechnung liegen.

Einige Banken zeigen allerdings nur noch die Gewinne seit Jahresbeginn an, zum Beispiel die Consorsbank und die ING-Diba. Andere Depotanbieter, wie Onvista Bank und Comdirect, rechnen die Gewinne nur getrennt, haben aber noch die alte Anzeige mit den historischen Kursgewinnen. Für alle gleich aber sind die neuen Steuerregeln, die jetzt gelten.

Alle Fonds werden künftig gleich versteuert

Viele Sparer hatten sich bereits daran gewöhnt: 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli und Kirchensteuer zahlten sie auf Dividenden und Gewinne, die sie aus Aktienfonds und börsengehandelten Aktien-Indexfonds (ETFs) erzielten. Wer einen Fonds oder ETF besaß, der im Ausland aufgelegt war und Dividenden mit ansparte, war auch an eine gewisse Mehrarbeit bei der Steuererklärung gewöhnt: Jahr für Jahr mussten Sparer pfleglich die Dividenden-äquivalenten Beträge in der sogenannten Anlage KAP eintragen.

Damit ist seit Anfang 2018 Schluss. Dank einer Reform werden künftig alle Fonds und ETFs vor der Steuer gleichbehandelt. Für Sparer macht die Reform das Leben einfacher, denn sie müssen bei der Steuererklärung weniger beachten. Drei wichtige Änderungen sollten Sparer dennoch kennen:

Besteuerung vorab

Der Fiskus will vermeiden, dass Anleger ihre Erträge erst beim Verkauf versteuern müssen - und hat einen Weg gefunden, Beträge vorab zu besteuern. Dazu betrachtet die Bank, bei der Sparer ihre Fondsanteile liegen haben, wie viel die Fondsanteile im Depot zu Jahresbeginn wert sind. Daraus - und anhand eines Anlagenzinses von der Bundesbank - berechnet das Geldinstitut dann die Basis für eine Vorabsteuer und führt darauf Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab.

Die gute Nachricht: Dank des niedrigen Zinsniveaus ist diese Vorabsteuer, die Anleger jährlich abdrücken müssen, für 2018 recht gering. Bei einem Fondsguthaben von 10 000 Euro zum Jahresbeginn läge sie zum Beispiel bei rund 11 Euro (bei einem Fonds, der Dividenden wieder mit anlegt). Noch besser: Sparer, die mit ihren Kapitalerträgen nicht über den Freibetrag kommen und einen ausreichenden Freistellungsauftrag bei ihrer Bank gestellt haben, müssen gar nichts abführen. Der Freibetrag liegt derzeit bei 801 Euro für Singles und bei 1602 Euro für Verheiratete. Wird der Fonds doch einmal verkauft, wird die Vorabsteuer angerechnet. Sparer zahlen also auf keinen Fall doppelt Abgeltungssteuer.

Weniger Steuern auf Aktienfonds

Je nach Fondsart (Aktienfonds, Anleihefonds, Immobilienfonds) ist ein Teil der Erträge, die ab 2018 anfallen, von der Steuer befreit. Bei klassischen Aktienfonds sind pauschal 30 Prozent auf Gewinne und Dividenden steuerfrei. Man spricht auch von einer sogenannten Teilfreistellung. Der Fiskus kompensiert damit, dass in Deutschland aufgelegte Fonds ab 2018 Kapitalertragssteuer auf Dividenden deutscher Aktien zahlen müssen - und dass Anleger sich grundsätzlich keine Quellensteuer mehr über die Steuererklärung erstatten lassen können.

Eine Überschlagsrechnung zeigt: Von der Teilfreistellung profitieren Aktienfonds umso mehr, je mehr Gewinn der Fonds jenseits der Dividenden erzielt. Dies ist der Anteil am Gewinn, den Anleger bislang voll und künftig nur noch zu 70 Prozent besteuern müssen.

Gewinne auf Altfonds ab 2018 zu versteuern

Anleger, die ihre Fonds vor Einführung der Abgeltungssteuer 2009 erworben haben, konnten bislang darauf zählen, dass ihre Gewinne steuerfrei bleiben. Auch das ändert sich nun mit der Steuerreform. Erträge, die ab 2018 anfallen, werden nun jährlich zu einem bestimmten Anteil besteuert.

Allerdings will der Fiskus dadurch nicht den kleinen Sparer treffen. Daher hat er Anlegern pro Person einen Freibetrag von 100 000 Euro eingeräumt. Das heißt, Gewinn aus solchen Altfonds, die nach 2018 bis zum Verkauf anfallen, bleiben in der Summe bis zu 100 000 Euro steuerfrei. Steuerzahler können den Freibetrag in der Steuererklärung beantragen.

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