Fiskus nimmt Gewinner von TV-Shows ins Visier:Auch "Superhirne" müssen Steuern zahlen

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Big-Brother-Gewinner müssen schon zahlen, die "Superstars" von RTL auch. Nun interessieren sich die Finanzämter für alle Preisgelder von TV-Shows. Künftig verlangt der Fiskus deutlich mehr Informationen von Behörden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen. Das Problem: Die betroffenen Bürger bekommen davon nicht viel mit.

Andreas Jalsovec

Für Julia Wimmer gleicht kein Ei dem anderen. Die 16-Jährige hat ein fotografisches Gedächtnis. Sie muss ein Hühnerei nur mal kurz anschauen - und findet es dann aus Hunderten Eiern heraus. Oder Jürgen Stephan: Der Passauer erkennt an der Mimik eines Menschen, ob dieser auch sagt, was er denkt. Wie Julia Wimmer könnte auch Stephan am kommenden Samstag zum "Superhirn" in der gleichnamigen ZDF-Show gekürt werden - und dafür ein dickes Preisgeld einheimsen.

Wie hoch solche Gewinne sind und wer sie bekommt, das sollen künftig auch die Finanzämter direkt erfahren. Öffentlich-rechtliche Sender sollen in Zukunft verpflichtet werden, Preisgelder aus TV-Shows an den Fiskus zu melden. Denn die Gewinne sind unter Umständen steuerpflichtig. Bislang jedoch mussten die Sender den Finanzbehörden keine Auskunft geben, wem sie Siegprämien zahlen.

Das soll sich ändern. So steht es in einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer neuen Steuer-Verordnung, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach sollen deutlich mehr Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen als bisher den Finanzämtern auf elektronischem Weg mitteilen, wenn sie Geld oder geldwerte Leistungen an Privatpersonen auszahlen.

"Die bisherigen Mitteilungspflichten werden durch die Verordnung massiv ausgeweitet", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. In einer Stellungnahme zu dem Entwurf spricht der Steuerzahlerbund von der "Schaffung eines gläsernen Steuerzahlers".

"Das Kontrollnetz der Finanzbehörden wird enger geknüpft"

Schon bisher melden viele Stellen dem Fiskus elektronisch, wer wie viel Geld bekommt. So teilt etwa die Rentenversicherung mit, an wen sie Ruhegelder überweist. Arbeitsämter übermitteln die Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Zuschüsse zum Lohn. Nach dem Entwurf sollen nun neben öffentlich-rechtlichen Sendern unter anderem auch Justiz- sowie Umwelt- und Landschaftsbehörden in die Mitteilungspflicht einbezogen werden.

Dann müssen etwa Gerichte alle Vergütungen melden, die sie an Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter oder Zeugen zahlen. Auch die Beträge, die an gerichtlich bestellte Vormünder oder Betreuer fließen, erfährt das Finanzamt direkt per Datenübertragung. "Das Kontrollnetz der Finanzbehörden wird enger geknüpft", meint Anita Käding.

Das gilt auch im Umweltbereich. Dort sollen Landschaftsbehörden künftig melden, wem sie Geld für so genannte Ausgleichsmaßnahmen überweisen. Gemeint sind damit Ausgleichsflächen, die Landwirte - zunehmend aber auch Privatleute - den Kommunen für den Naturschutz zur Verfügung stellen, wenn diese etwa eine Straße bauen. Die Flächenbesitzer erhalten dann Entschädigungen. Diese sind steuerpflichtig. Sie werden aber, so heißt es in dem Entwurf, "erfahrungsgemäß nur ausnahmsweise erklärt". Im Klartext: Die Finanzämter erfahren von solchen Einkünften selten. Ihr Umfang müsse jedoch "als erheblich angesehen werden".

Bürger erfahren nicht, welche Daten die Finanzämter bekommen

Mit der Verordnung will die Regierung solche Steuerlücken schließen. Das Problem: Die betroffenen Bürger werden in den wenigsten Fällen erfahren, was genau die Behörden an die Finanzämter weitergeben. "Eine Behörde muss die Bürger zwar darüber informieren, dass sie dem Finanzamt etwas gemeldet hat - aber nicht was", sagt Anita Käding. Sind die gemeldeten Zahlen jedoch fehlerhaft, wird unter Umständen auch die Steuer falsch berechnet.

Bei jenen Daten, die bereits an die Finanzämter übermittelt werden, passiert das nach Auskunft der Lohnsteuerhilfevereine schon jetzt immer wieder. So werden etwa Rentenzahlungen oft zu hoch angesetzt. Die Betroffenen zahlen dann zu viel Steuern. Der Steuerzahlerbund fordert deshalb eine gesetzliche Pflicht für Behörden, den Bürgern parallel zu den Finanzämtern eine Mitteilung zu schicken. Darin soll genau stehen, welche Zahlen in welcher Höhe das Finanzamt bekommen hat. "Nur dann können Steuerpflichtige kontrollieren, ob die Daten auch stimmen", so Anita Käding.

Eine solche Mitteilung würde auch den Gewinnern von TV-Shows helfen. Sie müssten dann keine ähnlich böse Überraschung fürchten, wie sie Sascha Sirtl erlebt hat. Der einstige Sieger der Container-Show Big Brother muss seinen Millionengewinn im Nachhinein versteuern, entschied der Bundesfinanzhof jüngst.

Nach diesem Urteil seien auch die Gewinne aus Casting-Shows wie "Deutschland sucht den Superstar" steuerpflichtig, erläutert Sirtls Anwalt Burkhard Binnewies. Sendungen wie das "Superhirn" hingegen hätten die Finanzämter bisher noch links liegen lassen, so der Jurist. "Dass die Sender künftig allerdings alle Gewinne melden müssen, könnte dazu führen, dass die Finanzämter das Thema nun großflächig aufgreifen."

© SZ vom 21.09.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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