Systemrelevante Banken dürfen nicht Insolvenz anmelden? Von wegen! Wirtschaftsminister Guttenberg durchdenkt das bisher Unmögliche. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Vor knapp einem Jahr ließ die US-Regierung die Investmentbank Lehman Brothers zusammenbrechen - ein Fehler mit schwerwiegenden Folgen. Die Insolvenz des Wall-Street-Riesen erschüttert die Finanzwelt immer noch. Jetzt hat Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Staat die Möglichkeit geben soll, Finanzinstitute pleitegehen zu lassen. Chancen auf eine schnelle Umsetzung hat das Vorhaben nicht. Dies könnte erst in der nächsten Legislaturperiode gelingen.
Wirtschaftsminister Guttenberg will auch Banken die Möglichkeit geben, in die Insolvenz zu gehen. (© Foto: Getty)
Anzeige
Was ist die Idee?
Sobald sich die Pleite einer systemrelevanten Bank abzeichnet, erhält die Finanzaufsicht Bafin weitgehende Befugnisse, in die Geschäfte einzugreifen. Für systemrelevant hält das Wirtschaftsministerium Institute, deren "Insolvenz schwerwiegende Gefahren für den Finanzmarkt erwarten lässt". Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Bank nur mit staatlichen Mitteln zu retten ist.
Was soll die Bafin tun?
Nach Genehmigung durch einen Regierungsausschuss ordnet die Aufsicht eine Restrukturierungsverwaltung an. Das heißt, die Bank kann nichts mehr ohne die Einwilligung der Bafin machen. Unter dieser Zwangsverwaltung soll die Geschäftsführung des Instituts einen Plan vorlegen, wie die Bank zu retten ist und die benötigten staatlichen Mittel zurückgezahlt werden können. Dabei sieht der Entwurf ausdrücklich eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells oder eine Verkleinerung des Instituts vor. Kann die Bank nicht gerettet werden, ohne dass sie dauerhaft Staatsgeld in Anspruch nimmt, muss ein Plan für eine geordnete Insolvenz vorgelegt werden. Dabei soll der Finanzmarkt möglichst geschont werden. Die Experten des Wirtschaftsministeriums betonen, dass die erste Initiative zur Restrukturierung vom Unternehmen selbst ausgeht. Damit werde der Einfluss des Staates deutlich begrenzt.
Was passiert, wenn das Institut sich nicht an die Vereinbarung hält?
Die Finanzaufsicht kann dann der Geschäftsleitung direkte Anweisungen geben oder sie sogar entlassen. Sie darf sogar gegen den Willen der Anteilseigner eine Rekapitalisierung anordnen und sie zwingen, Geld nachzuschießen. Ferner kann die Bafin Bonuszahlungen und Gewinnausschüttungen untersagen. Das gilt auch für die Zahlung von nachrangigen Forderungen von Gläubigern.
Wird damit nicht das Recht der Aktionäre außer Kraft gesetzt?
Doch. Dies soll aber nur zeitlich begrenzt möglich sein. Wenn sicher ist, dass die staatlichen Hilfsmittel zurückgezahlt werden können und das Unternehmen überlebt, soll die Bafin die Kompetenzen wieder abgeben. Ausdrücklich heißt es im Gesetzentwurf, dass das Recht der Aktionäre, über ihre Anteile zu verfügen, die ganze Zeit gewährleistet bleibt.
Gibt es noch andere Überlegungen zur Bankeninsolvenz?
Ja. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einem konkurrierenden Konzept. Ressortchefin Brigitte Zypries (SPD) setzt darauf, dass die betroffenen Banken frühzeitig einen Sanierungsplan erstellen und einen sogenannten Reorganisationsberater bestellen. Dieser Berater soll dann von der Bafin mit Sonderrechten ausgestattet werden. Das Wirtschaftsministerium lehnt diesen Vorschlag allerdings ab. Angesichts der Erfahrungen aus der Bankenkrise sei es wenig realistisch, dass ein Kreditinstitut freiwillig eine frühe Umorganisation beantragen werde. "Der drohende Reputationsverlust und die befürchteten Reaktionen auf dem Kapitalmärkten werden sie davon abhalten", heißt es in Guttenbergs Haus.
- Thema
- Finanzkrise RSS
- Folgen der Finanzkrise Bankenpleiten - aber immer doch 06.08.2009
- Grüne zum Vorstoß von Guttenberg "Viel zu spät" 06.08.2009
- Vorstoß von Guttenberg Zwangsverwaltung für taumelnde Banken 06.08.2009
- Merkel im SZ-Gespräch "Ich gebe Schäuble die Zeit, die er braucht" 15.05.2010
- Autorin Susanne Schmidt Finanzkrise - einfach mal ganz persönlich 09.05.2010
- Angst vor dem Flächenbrand Das Virus ist zurück 09.05.2010
- Worte der Woche "Die reiche Erbtante Oui" 08.05.2010
(SZ vom 07.08.2009/mel)
Solange die Banken -WELTWEIT - für übertriebene Risken keine HAftung tragen müssen, nützen alle Gesetze nichts, weitere Blasen werden kommen, da an Anreizsystemen und Gewinnzielen auch nach der größten Katastrophe überhaupt rein gar nichts geändert worden ist. Eine Möglichkeit wäre, -WELTWEIT und OHNE AUSNAHME -, die Banken gesetzlich zu verpflichten ihre Eigenkapitalquote in den nächsten 5 Jahren so ungefähr zu vervierfachen (von gefühlten weniger 5% auf gesetzlich vorgeschriebene 20%), um Risiken, die sie mit fremden Geld auf den Finanzmärkten eingehen, auch wirklich tragen zu können.
Eine weitere Möglichkeit wäre -WELTWEIT- eine Risikoabgabesteuer in Höhe von 25% des Netto-Gewinns für FInanzinstitute, Fonds und Zweckgesellschaften mit geringer Eigenkapitalquote ( 5%). Grundsätzlich sollte das den Spielbetrieb eindämmen, der bislang unermesslichen Schaden an den Volkswirtschaften der Welt zugunsten einer Bankiers-Minderheit angerichtet hat.
Bad Bank ist eine Bad Idea - es bleibt alles beim Alten. Gewinne und Provisionen bekommen die Reichen (Banken, Großanleger), der Arme (Steuerzahler) finanziert die Bad Bank und damit die Verluste der Bankhäuser.
Geht es so wie jetzt weiter, ändert sich nichts. Warum sollte man auch von hohen Risiken abweichen, wenn man die Konsequenzen letztendlich nicht tragen muss - ja für sein volkswirtschaftliches Totalversagen und Missmangement die ganze Welt in Geiselhaft nehmen darf (unglaublich!)? Im Spielcasino droht immer der reale, persönliche Bankrott des Spielers - im Finanzcasino wird der Verlust der Spielbank (Allgemeinheit der Steuerzahler, Nicht-Reiche, Kleinaktionäre) angekreidet. Der Bankster geht mit Provision und Bonus nach Hause ---- Nach mir die Sintflut, das Motto der Deutschen Bank....
Das neue ist, dass eine Bank nicht mehr drauf spekulieren kann vom Staat gerettet zu werden. Sobald sich eine mögliche Insolvenz anbahnt, wird das Management kaltgestellt und hat nix mehr zu sagen. Was macht wohl der Aktienkurs? Die Eigner sind in dem Moment Ihr Kapital mindestens temporär los. Wird die Bank geordnet abgewickelt sogar ganz.
Aktuell muss eine Bank quasi platt sein damit was passiert, die Enteignung ist mit Ausnahme der HRE faktisch nicht vorgesehen - egal was für Kollateralschäden auf das Gemeinwesen (Wirtschaft & Staat/Steuerzahler) einwirken können. Mit diesem Vorschlag würde alleine die Möglichkeit einer Insolvenz ausreichend sein um das Bafin von oben einzusetzen, das ist quasi eine der Insolvenz vorgeschobene Zwangsverwaltung. Zumindest verstehe ich den Vorschlag so, schlecht ist der nicht.
Besser wäre richtig neoliberal zu werden, lediglich Guthaben auf Spar- und Girokonten zu garantieren und Banken einfach an die Wand fahren zu lassen. Vielleicht denkt dann der Anleger früher nach was er da treibt. Parallel dazu müssen die steuerbegünstigten Riester/Rürup-Zwänge abgeschafft werden und jedem zur Altersvorsorge die Möglichkeit gegeben werden, in Bundesschatzbriefe zu investieren. Dann ist das Argument "Alterssicherung" bei Banken/Versicherungen auch vom Tisch.
Schade um unser aufgeblasenes Finanzwesen, wo jeder Kasper mit Baumschulabschluss und Krawatte zum "Anlageberater" mutiert und Zertifikate unters Volk wirft.
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, muß die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag stellen. Ob es gerettet werden kann und zwar aus EIGENEN MITTELN, prüft dann der Insolvenzverwalter.
Der Blaublüter möchte einen Plan für die Insolvenz aber erst dann, wenn in das zahlungsunfähige, aus sich heraus nicht sanierbare Finanzunternehmen dauerhaft Staatsgeld in Anspruch nehmen muß.
Do You see the difference?
Ich frage mich daher, was dauerhaft heißt. Sind fünf Jahre Stütze vom Steurzahler noch in Ordnung? Oder gehen auch noch zehn Jahre?
Kann die Bank nicht gerettet werden, ohne dass sie dauerhaft Staatsgeld in Anspruch nimmt, muss ein Plan für eine geordnete Insolvenz vorgelegt werden.
---------------
Kann ein Unternehmen nicht gerettet werden muss es Insolvenz anmelden. So what´s the news??
Im Artikel findet sich folgende Passage:
"Kann die Bank nicht gerettet werden, ohne dass sie dauerhaft Staatsgeld in Anspruch nimmt, muss ein Plan für eine geordnete Insolvenz vorgelegt werden. Dabei soll der Finanzmarkt möglichst geschont werden."
Was Staatsgeld ist, weiß ich nur zu genau. Aber was bedeutet "dauerhaft"? Ein Jahr, oder nur sechs Monate, oder für immer und ewig?
Was bedeutet "möglichste Schonung des Finanzmarkts"? Soll da etwa im Kleingedruckten der "Reservefallschirm Steuerzahler" im Köcher bleiben?
Paging