Banken:Ärger mit versteckten Gebühren

Viele Kreditinstitute erhöhen still ihre Preise - und kassieren Gebühren, die ihnen gar nicht zustehen.

Beim Durchsehen der Kontoauszüge sollten Bankkunden auch auf kleine Beträge oder plötzliche Veränderungen etwa bei den Kontoführungsgebühren achten.

Nicht alle Gebühren, die die Banken den Kunden belasten, sind gerechtfertigt. (Foto: Foto: ddp)

Das rät die in Berlin erscheinende Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 2/2009). Das von der Stiftung Warentest herausgegebene Magazin hatte seine Leser aufgerufen, über ihre Erfahrungen mit Bankgebühren zu berichten. Dabei kam heraus, dass die Kreditinstitute bestimmte Gebühren zu Unrecht erheben.

Keine Gebühren für Pflichtleistungen

Grundsätzlich müssen die erhobenen Gebühren im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis stehen. Belastet die Bank das Konto des Kunden mit Gebühren, die sich in diesen Listen nicht finden, sollten Betroffene hartnäckig nachhaken und sich notfalls Hilfe holen, etwa bei den Verbraucherzentralen.

Für bestimmte Dienstleistungen dürfen Banken der Zeitschrift zufolge prinzipiell keine Gebühren verlangen. Das gelte zum Beispiel für Tätigkeiten, mit denen die Bank lediglich eine gesetzliche Pflicht erfüllt. So dürfe sie zum Beispiel für eine Löschungsbewilligung der Grundschuld ebenso wenig Geld verlangen wie für das Ändern des Freistellungsauftrags.

Darüber hinaus müssten auch solche Dienstleistungen kostenlos sein, deren Erledigung im Interesse der Bank sind: Zum Beispiel dürfe sie kein Geld dafür nehmen, dass sie im Rahmen einer Kreditbewilligung den Wert einer Immobilie ermittelt. Wer mit seiner Bank unzufrieden ist - etwa wegen fragwürdiger Gebühren, kann sein Girokonto ja auch kündigen: "Die Bank darf dafür kein Geld berechnen."

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