Aufklärung für Kunden:Banken informieren oft schlecht über Sparanlagen

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"Trügerische Zinsen, vertrackte Boni und fiese Kündigungsbedingungen": Die Stiftung Warentest hat untersucht, ob die Produktinformationsblätter der Banken die Kunden tatsächlich ausreichend informieren. Besonders zwei Institute schneiden schlecht ab.

Eigentlich sollen Produktinformationsblätter Kunden einen schnellen Vergleich darüber ermöglichen, welche Zinsangebote ihre Banken anbieten. Klare Angaben zu den Produkt­daten, den Risiken der Anlage, zu den Erträgen und möglichen Kosten, zur Verfügbarkeit während und am Ende der Lauf­zeit und zur Besteuerung - all das soll verständlich in den Blättern stehen. Eigentlich.

Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat diese Informationsblätter in ihrer August-Ausgabe untersucht. Ihr Ergebnis: Banken informieren ihre Kunden oft schlecht über Sparanlagen.

Die Stiftung Warentest hat die Informationsblätter für 21 verzinste Einmal­anlagen und 13 Sparpläne von 19 Kredit­instituten im Mai 2013 untersucht. Die Banken wurden danach ausgewählt, welche Bedeutung sie auf dem Markt haben. Nur drei Banken erhielten das Qualitätsurteil "gut". Die meisten schnitten "befriedigend" oder "ausreichend" ab. Die Hypovereinsbank erhielt mit ihren Produktblättern zu "PlusSparen" und "KomfortSparen", die Commerzbank mit dem Informationsblatt "Dynamischer Sparplan" sogar ein "mangelhaft".

Vollständig, nachvollziehbar, logisch?

Den Testern zufolge fehlten in den Kurzinformationen häufig die für Anleger entscheidenden Fakten. Sie entdeckten der Zeitschrift zufolge auch "trügerische Zinsen, vertrackte Boni und fiese Kündigungsbedingungen". In vielen Fällen sollen weder die Höhe des angebotenen Zinssatzes noch die Gesamtrendite oder die Risikoklasse angegeben worden sein. Getestet wurde auch, ob die Informationen auf den Übersichtsblättern vollständig, logisch dargestellt und für Sparer nachvollziehbar waren. Negativ wurde daher bewertet, wenn sie missverständlich formuliert oder Sachverhalte falsch dargestellt wurden.

Seit Juli 2011 sind Kurzinformationen für viele Geldanlagen wie Aktien, Anleihen und Zertifikate vorgeschrieben. Für Zinsanlagen gilt dies bisher nicht. Die Stiftung Warentest fordert, dass die Produktinformationsblätter auch für Zinsanlagen zur Pflicht werden sollten, da sie sich auch an Anleger ohne Vorwissen wenden.

Zudem müssten die Auskünfte generell deutlich besser werden, so die Stiftung Warentest. Fragen zur Zinszahlung, Kündigung oder vorzeitiger Verfügung wurden in den geprüften Blättern häufig nicht beantwortet.

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