Abrechnungsbetrug im großen Stil: Apotheker sollen sich Wirkstoffe für Krebsmedikamente günstig im Ausland beschafft, dann jedoch die höheren deutschen Sätze berechnet haben. Der Schaden geht in die Millionenhöhe.
Wenn Apotheker individuell Medikamente zusammenmischen, brauchen sie dafür die entsprechenden Wirkstoffe. Die sind im Ausland oft günstiger zu haben als in Deutschland. Etliche Apotheker sollen sich diese Wirkstoffe daher außerhalb Deutschlands besorgt haben, dann jedoch bei den Krankenkassen den in Deutschland üblichen - deutlich höheren - Preis abgerechnet haben.
Einige Apotheker sollen sich im Ausland Wirkstoffe für Krebsmedikamente günstig besorgt haben, dann aber den Kassen den in Deutschland üblichen teureren Betrag berechnet haben. (© Foto: AP)
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Es war ein lukratives Geschäft - doch es ist illegal. Inzwischen ermitteln die Staatsanwaltschaften. 60 Apotheker sollen in die Machenschaften verwickelt sein, berichtet der Sender NDR-Info. Das ist eine hohe Quote, denn nur 300 Apotheken haben in Deutschland eine Lizenz für die individuelle Zubereitung von Zytostatika.
Mittlerweile gebe es bei Staatsanwaltschaften mehrere Anklagen oder sie seien in Vorbereitung, so NDR-Info: Von Augsburg über Mannheim bis ins niedersächsische Verden. Verfahren liefen auch in Braunschweig, Celle, Kiel, Mainz, Münster und Wuppertal. In Oldenburg und Hamburg seien Geldstrafen verhängt worden. Allerdings liege bislang nur ein Beweis dafür vor, dass versucht worden sei, wirkungslose Medikamente zu verkaufen.
Es geht vor allem um Zellwachstums-Hemmer für Krebspatienten, die von den Apothekern selbst gemischt werden müssen, sogenannte Zytostatika. Die Masche der Apotheker sorgte somit dafür, dass weder Ärzte noch Patienten nachvollziehen konnten, woher das Medikament stammte.
Bei den Krankenkassen hätten die Apotheker laut Anklage den in Deutschland üblichen Satz abgerechnet und so einen erheblich höheren Gewinn erzielt.
Schaden in Millionenhöhe
Aufgeflogen war die Masche laut NDR-Info, weil einem Pharma-Großhändler ein Krebsmittel aus dem Ausland zu auffällig günstigen Konditionen angeboten wurde. Bei der Überprüfung der Substanzen stellte sich heraus, dass das über die Schweiz und Dubai gelieferte Präparat völlig wirkungslos war. Der Großhändler benachrichtigte daraufhin die Krankenkassen, die Nachforschungen anstellten.
Alleine die AOK Niedersachsen beziffert den Schaden nach den Angaben auf mehr zwei Millionen Euro. Auch die Techniker Krankenkasse bestätigte NDR Info entsprechende Erkenntnisse. Die Ersatzkassen rechneten mit einer Schadenssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Bundesweit haben etwa 300 Apotheken eine Zulassung für die Zytostatika-Zubereitung.
Patienten nicht richtig versorgt
Der Gesundheitsökonom Gerd Glaeske von der Universität Bremen bezeichnete Abrechnungsbetrug bei NDR-Info als inakzeptabel. Noch bedenklicher sei es aber, dass möglicherweise wirkungslose Präparate vertrieben worden seien: "Wenn etwas ausgegeben wird, was nicht die richtige Dosierung hat, was nicht den richtigen Wirkstoff hat, dann ist das natürlich ein Problem für die Patientinnen und Patienten, weil sie nicht richtig versorgt werden. Und das von einem Apotheker solche Mittel in den Markt gebracht werden, das halte ich nicht nur für betrügerisch, sondern das halte ich für eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit", sagte Glaeske dem Sender. Glaeske setzte sich deshalb für stärkere Sanktionen ein - etwa den Entzug der Apotheken-Zulassung.
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(sueddeutsche.de/dpa/tob/pak)
Griechenland und die Euro-Zone
Apotheken-Zulassung entziehen
Diese 60 Apotheken sofort öffentlich bekanntgeben, am besten durch nen kurzen Videotextverweis in der Tagesschau. Von heut auf morgen würde niemand dort mehr Medikamente beziehen. So einfach wäre das !!! Und natürlich den entsprechenden Person Ihre Lizenz auf Lebenszeit und somit Ihrer Existenzgrundlage entziehen. Dann bleibt für diese Gestalten nur noch der Weg ins Ausland. Darauf gern, ein auf Nimmerwiedersehen.
Was die Pflicht zur Prüfung betrifft, pflichte ich Ihnen absolut bei (diese Pflicht besteht auch bei im Inland erworbenen Rezeptursubstanzen). Wenn ein Apotheker, wie in dem von Ihnen erwähnten Fall (ich kenne die andere Quelle nicht), dieser Pflicht nicht nachkommt, gibt es da nichts weiter zu diskutieren, das darf er nicht, und das muss geahndet werden.
Ich hatte allerdings im Laufe der Diskussion den Eindruck bekommen, die erwähnten 60 Apotheker stünden unter Generalverdacht, nicht nur falsch abgerechnet zu haben (weswegen gegen sie ermittelt wird), sondern auch die pharmazeutische Qualität ihrer Zubereitungen vernachlässigt zu haben. Auch der Artikel trennt m. E. nicht deutlich genug zwischen den beiden Aspekten. In diese Richtung war mein Kommentar gedacht.
Dass ein Apotheker sich - nicht nur bei der Arzneimittelherstellung - an deutsches Arzneimittelrecht hält, erwarten Sie und ich völlig zu Recht. Wieviel er an dem (qualitativ guten) Arzneimittel verdient, wäre mir als Patient hingegen weitgehend egal. Was natürlich nichts an der Illegalität falscher Abrechnungen ändert, die ich hier auch nicht schönreden will.
"Billiger Einkauf von Rezeptursubstanzen aus alternativen (ausländischen) Quellen und falsche Abrechnung darf m. E. nicht automatisch mit Abgabe minderwertiger Arzneimittel gleichgesetzt werden."
Das ist richtig. Wenn dem Apotheker aber bekannt ist, dass im Ausland die Qualität nicht den deutschen Anforderungen entspricht, dann muss er zumindest prüfen, ob das von ihm bezogene Produkt die Qualitätskriterien erfüllt. hat er aber nicht, wie ich aus anderer Quelle habe.
Er hat also den Kunden ein Präparat verkauft von dem er nicht wusste, ob es den gesetzlich festgeschriebenen deutschen Qualitätsanforderungen gerecht wird. Und der Kunde ist aber davon ausgegangen, dass er ein Präparat erhält, dass den deutschen Anforderungen entspricht.
Tut mir leid: Ich erwarte von meinem Apotheker, dass er sich an deutsches Recht hält, wenn er mir ein Präparat zusammen mixt. Wenn er das nicht tut, so hat er mich darauf hinzuweisen was dazu führt, dass ich mir das Präparat bei einem anderen Apotheker besorge.
Dann haben Sie nicht richtig gelesen. Der Apotheker aus Mittelbaden hatte ja gerade NICHT geprüft.
Bei einem deutschen Lieferanten tut das vermutlich kein Apotheker, weil er davon ausgeht, dass die Qualität stimmt. Durch unsere relativ strengen Gesetze ist es auch relativ unwahrscheinlich, dass er hier wirkungslose Präperate erhält. Selbst wenn, so kann es sich vermutlich darauf berufen, dass er auf die Qualität vertraut hat, weil eben auch der Lieferant den stregnen deutschen Gesetzen unterworfen ist.
Wenn er die Präperate jedoch im Ausland erwirbt, ist ja gerade keine "Qualitätsgarantie" vorhanden. Deshalb muss er selbst die Prüfung übernehmen - und diese spart man sich natürlich - kostet ja Aufwand und Geld, und genau das will er ja sparen, wenn er zum Billiglieferanten geht. Aber genau deshalb ist es ihm ja auch verboten, WEIL eben die Qualität oft nicht stimmt.
Wenn also ein Apotheker, wie hier geschehen, Billigerzeugnisse aus dem Ausland einführt, obwohl dies verboten ist und darüberhinaus auch bekannt ist, dass die Qualität dort oft nicht den deutschen Anforderungen entspricht (und das weiß JEDER Apotheker! Die warnen einen ja sogar davor im Ausland Medikamente zu kaufen WEIL keine Qualitätsgarantie vorhanden ist), dann spielt er russich Roulette mit dem Leben seiner Kunden/Patienten, weil er eben stets damit rechnen muss, dass auch die ihm verkaufte Ware nicht die Wirkstoffe hat, die sie haben müsste.
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