Strafanzeige gegen Chefs:Noa-Bank-Kunden bangen um ihr Geld

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Kunden der geschlossenen Noa Bank kommen vorläufig nicht an ihre Einlagen. Und: Wer mehr als 50.000 Euro auf der hohen Kante hat, hat nun ein echtes Problem.

C. Dohmen

Den Inhabern der Noa Bank, François Jozic und Frédéric Lodewyk, droht ein Prozess. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft prüft nach einer Anzeige pflichtgemäß die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Gründer des alternativen Geldhauses. Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Die Anzeige erfolgte wegen Geschäften der Factoringtochter der Noa Bank. Die Düsseldorfer Firma hatte am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Über deren Geschäftsgebaren gibt es Unmut unter Kunden. Eine Factoringfirma übernimmt von Unternehmen Kundenforderungen und treibt diese selbst ein. Kunden verdächtigen die Firma, Forderungen eingezogen, das Geld aber nicht vertragsgemäß weitergereicht zu haben, sagte ein mit dem Vorgang Vertrauter der Süddeutschen Zeitung.

Die Inhabern der Noa Bank, François Jozic (Foto) und Frédéric Lodewyk, haben Ärger mit der Justiz. (Foto: Boris Breuer)

Nach dem Insolvenzantrag der Factoringtochter hatte die Finanzaufsicht am Mittwoch umgehend über die Muttergesellschaft Noa Bank ein Moratorium verhängt. Seitdem ist das Geldgeschäft eingefroren. Die Finanzwächter prüfen, ob die Bank ebenfalls wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden muss. Dieser Vorgang werde noch einige Tage dauern, sagte ein Behördensprecher. Solange die Konten eingefroren sind, können die Kunden der Noa Bank nicht an ihr Geld und entsprechend kein Geld abheben oder Überweisungen tätigen. Lastschriften werden nicht ausgeführt, der Zugang zum Onlinebanking ist gesperrt. Kreditnehmer können jedoch weiter Schulden tilgen.

Selten hebt die Aufsicht ein Moratorium wieder auf. Im Normalfall muss eine Bank Insolvenz anmelden. Was bedeutet dies für die Kunden? Deren Guthaben sind in einem gewissen Umfang geschützt. Die Noa Bank ist Mitglied in der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie deckt Kundeneinlagen bis 50.000 Euro ab. Ausgezahlt werden auch Zinsen, die bis zur Entschädigungszahlung oder bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfallen. Wer mehr angelegt hat, hat ein Problem. Für die Kunden der Noa Bank gilt auch nicht die uneingeschränkte Staatsgarantie für Einlagen, welche die Bundesregierung in der Finanzkrise eingeführt hatte. Diese Garantie bezieht sich nur auf Banken, die durch die Finanzkrise in Not geraten sind. Die Noa Bank ist erst vor neun Monaten gestartet - da war die Finanzkrise schon lange in Gang.

Gefragt ist zunächst die Aufsicht. Trifft sie innerhalb von sechs Wochen keine Entscheidung über den Entschädigungsfall, startet ein automatisches Verfahren. Die Entschädigungseinrichtung schreibt dann alle Kunden der Noa Bank an und fordert sie auf, ihre Ansprüche gegen das Geldhaus auf einem beigelegten Bogen geltend zu machen. Spätestens drei Monate, nachdem sie die Berechtigung und die Höhe der Ansprüche festgestellt hat, muss die Bank das Geld überweisen. Pech haben die Besitzer von Genussscheinen. Diese sind nicht einlagengesichert, da sie zu den aktienähnlichen Wertpapieren zählen, mit denen man auch Geschäftsrisiken ausgesetzt ist.

© SZ vom 21./22.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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